- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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- Telefon
- 02391/923-160
- Fax
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- m.frauendorf@plettenberg.de
Bestattung auf Veranlassung der Ordnungsbehörde
Eine/n Verstorbene/n zu bestatten liegt laut Bestattungsgesetz grundsätzlich in der Verantwortung der Angehörigen. Hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner*innen, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.
Sollten die Bestattungspflichtigen nicht bekannt oder erreichbar sein und deshalb nicht rechtzeitig über das Ableben der/des nahen Angehörigen informiert werden können, so übernimmt die Ordnungsbehörde zunächst stellvertretend die Bestattung. Diese wird in Form einer Einäscherung durchgeführt, sofern die/der Verstorbene dem nicht eindeutig schriftlich widersprochen hat.
Die Bestattungskosten werden von den kostenpflichtigen Angehörigen zurückgefordert. Ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich, können die Kosten -sofern ein tatsächlicher Bedarf besteht- mit Hilfe eines Sozialhilfeantrages durch das hiesige Sachgebiet "Finanzielle Hilfen" übernommen werden.
- gemäß Friedhofssatzung
- 225,00 € gemäß § 15 Absatz 1 laufende Nummer 11 der Ausführungsverordnung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW
Ihre Ansprechperson
Raum 022
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
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