Melissa
Hamann
Sachbearbeiterin
Rabia Nur
Senol
Sachbearbeitung
Moritz
Jankowsky
Sachbearbeiter
Sie ist das wichtigste Werkzeug der Stadtplanung zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung.
Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Plettenberg.
Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:
Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.
Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft - vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes - verbindliches Baurecht.
Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:
- Wo darf ich bauen?
- Was darf ich bauen?
- Wie darf ich bauen?
- Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?