Lara
Koesterke
Sachbearbeiterin
Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine sog. „Abgeschlossenheitsbescheinigung“.
Diese bescheinigt, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Die Bescheinigung zur Abgeschlossenheit wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt. Meistens betrifft dies die Einrichtung von Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zusätzlich zu der Bescheinigung sind von der Bauaufsichtsbehörde genehmigte Bauzeichnungen (sog. Aufteilungspläne) erforderlich. Jeder Raum oder auch Stellplätze, die zu einer Sondereigentumseinheit gehören sollen, müssen mit derselben eingekreisten arabischen Nummer gekennzeichnet werden.
Ausfertigung eines Aufteilungsplans
erste Ausfertigung 100,- €
je weitere Ausfertigung 30,- €
Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil 50,- € – 150,- €
je Garage/ Stellplatz 20,- €
jede Mehrausfertigung der Bescheinigung 30,- €
Die Bauzeichnungen sind maximal in DIN A3 einzureichen.
Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Eine Ausfertigung erhält der Antragsteller zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung zurück, die zweite Ausfertigung verbleibt bei der Bauaufsichtsbehörde. Sollten Sie darüber hinaus weitere Ausfertigungen benötigen, sind die Unterlagen in entsprechend weiteren Ausfertigungen einzureichen.