Abgeschlossenheitsbescheinigung

Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine sog. „Abgeschlossenheitsbescheinigung“. 

Diese bescheinigt, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Die Bescheinigung zur Abgeschlossenheit wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt. Meistens betrifft dies die Einrichtung von Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zusätzlich zu der Bescheinigung sind von der Bauaufsichtsbehörde genehmigte Bauzeichnungen (sog. Aufteilungspläne) erforderlich. Jeder Raum oder auch Stellplätze, die zu einer Sondereigentumseinheit gehören sollen, müssen mit derselben eingekreisten arabischen Nummer gekennzeichnet werden.

Ausfertigung eines Aufteilungsplans
erste Ausfertigung                                100,- €
je weitere Ausfertigung                          30,- €

 

Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung

 

je Sondereigentumsanteil                       50,- € – 150,- €

je Garage/ Stellplatz                              20,- €

 

jede Mehrausfertigung der Bescheinigung 30,- €

  • Antragsformular mit aktuellen Katasterangaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück/en und Grundbuchblatt sowie der Angabe, wie viele Mehrfachausfertigungen der Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt werden
  • Aktueller Lageplan bzw. Auszug aus der Flurkarte im Maßstab 1:500 mit vollständiger Angabe der Katasterbezeichnung sowie Straße, Hausnummer
  • Sollen Außenflächen, wie z.B. Stellplätze mit zugeordnet werden, sind diese Flächen zwingend zu bemaßen und durch arabische Ziffern im Kreis zu kennzeichnen.
  • Grundrisszeichnungen aller Geschosse des Bestandes mit Eintrag der beabsichtigten Eigentumseinheiten
  • (Nummerierung durch arabische Ziffern im Kreis der einzelnen Räume einschließlich Keller, Garagen, Stellplätze und sonstiger nicht zu Wohnzwecken dienender Räume), Eintragung der Art der Nutzung jedes Raumes, Gemeinschaftsräume werden durch G im Kreis gekennzeichnet.
  • Schnittzeichnungen des Bestandes  (Nummerierung durch arabische Ziffern im Kreis der einzelnen Räume, Eintragung der Art der Nutzung jedes Raumes, Gemeinschaftsräume werden durch G im Kreis gekennzeichnet)
  • Ansichtszeichnungen des Bestandes (Nummerierung durch arabische Ziffern im Kreis der einzelnen Räume in den dargestellten Fenstern und Türen, Gemeinschaftsräume werden durch G im Kreis gekennzeichnet)

Die Bauzeichnungen sind maximal in DIN A3 einzureichen.

Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Eine Ausfertigung erhält der Antragsteller zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung zurück, die zweite Ausfertigung verbleibt bei der Bauaufsichtsbehörde. Sollten Sie darüber hinaus weitere Ausfertigungen benötigen, sind die Unterlagen in entsprechend weiteren Ausfertigungen einzureichen.

Abgeschlossenheit, Eigentumswohnung

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeiterin l.koesterke@​plettenberg.de 02391/923-206 02391/923-128
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