Verfahren nach § 20 Abs. 3 VOB/A

Nach § 20 Abs. 3 VOB/A informieren Auftraggeber, wenn bei

  • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
  • Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer

übersteigt.