Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet in der Zeit von 8 – 18 Uhr die Bundestagswahl statt.
In Plettenberg gibt es rund 16.700 Wahlberechtigte. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren.
Für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben am Wahlsonntag in den 19 Wahllokalen, in den sechs Briefwahlvorständen und für organisatorische Aufgaben im Rathaus werden wieder rund 230 Wahlhelfer:innen benötigt.
Hier folgen nun einige wichtige Informationen unseres Wahlamts!
Die Wahlbüros stehen voraussichtlich ab Montag, den 10.02.25 zur Verfügung. Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich Anfang Februar 2025).
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden seit dem 13.01. und bis zum 02.02.2025 zugeschickt. Auf ihnen sind der Wahlbezirk und das Wahllokal abgedruckt.
Wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt (Tel. 923-189 oder -114) in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und damit ihr/sein Wahlrecht ausüben kann.
- Hinweis für im Ausland lebende Deutsche
Wahlberechtigt sind - wenn sie genannten Voraussetzungen erfüllen - auch Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt oder sich sonst gewöhnlich hier aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vertraut und von ihnen betroffen sind.
Das können z.B. Arbeitnehmer:innen im Ausland, Grenzpendler:innen oder auch Auslandsdeutsche sein, die durch ein Engagement in Verbänden, Parteien oder sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilnehmen und dies darlegen.
Zuständig ist die Gemeinde des letzten Wohnsitzes in Deutschland. Wenn Antragstellende nie in Deutschland gemeldet waren, ist diejenige Kommune zuständig, der sie am engsten verbunden sind.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn Deutsche im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, sollten sie frühestmöglich einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eingegangen sein.
Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Bundestagswahl für im Ausland lebende Deutsche sowie auch den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis mit Wahlscheinantrag finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
- Hinweis für blinde oder sehbehinderte Wahlberechtigte:
Zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl können blinde oder sehbehinderte Wahlberechtigte Stimmzettelschablonen bei der Arbeitsgemeinschaft der Blindenverbände unter der Telefonnummer 0231/557590-0 bestellen.
- Einsicht in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 03.02. bis zum 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zimmer 110 des Rathauses eingesehen werden.
Möglichkeit der Briefwahl
Wichtiger Hinweis!
Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich Anfang Februar 2025).
Schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen ist ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt. Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, kann diesen Antrag ausgefüllt und unterschrieben in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die Stadt Plettenberg, Wahlamt, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg senden oder im Rathausbriefkasten einwerfen. Der Wahlschein wird dann zusammen mit den Briefwahlunterlagen umgehend zugeschickt. Der Antrag kann auch in jeder anderen Schriftform gestellt werden. Nur eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro
Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen kann auch persönlich im Rathaus zu den allgemeinen Öffnungszeiten gestellt werden. Die auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung sollte mitgebracht werden.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind zwei Wahlbüros eingerichtet worden, die zu den üblichen Dienstzeiten geöffnet sind. Diese befinden sich vor dem Ratstrakt, es handelt sich um die Räume 007 und 008.
Die Wahlbüros stehen voraussichtlich ab Montag, den 10.02.25 zur Verfügung.
Beantragung der Briefwahlunterlagen per Internet
Wer über einen Internetanschluss verfügt, kann ab dem 13.01.2025 über den Link unter der Adresse https://www.plettenberg.de/rathaus/politik/wahlen die Briefwahlunterlagen online beantragen.
Abholung der Unterlagen:
Wer den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus in den Wahlbüros stellt, kann an Ort und Stelle wählen oder die Briefwahlunterlagen mitnehmen.
Wie bei der Kommunalwahl dürfen die Briefwahlunterlagen für bis zu vier weitere Personen, allerdings nur gegen Vollmacht, ausgehändigt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist dazu eine entsprechende Vollmacht abgedruckt.