Anlass war die Ankündigung des Märkischen Kreises, dass die hohen Kosten für die Sanierung des Kreisklinikums durch die Kreisumlage mitfinanziert werden sollen. Vor dem Hintergrund, dass in Plettenberg ein eigenständiges Krankenhaus besteht und die Anzahl der Fahrten des Rettungsdienstes in das radprax-Krankenhaus deutlich höher liegt, als in das Kreisklinikum, wurde nach Mitteilung an alle Fraktionen mehrheitlich beschlossen, sich dem Klageweg der Städte Hemer, Menden und Iserlohn anzuschließen. Ziel der Klage war es, eine differenzierte Kreisumlage zu erheben, die zwischen Kommunen mit und ohne Krankenhaus vor Ort unterscheidet.
Im Rahmen der Gespräche mit dem Märkischen Kreis wurden der Stadt Plettenberg die Patientenzahlen des Kreisklinikums - getrennt nach Wohnorten - mitgeteilt. Daraus ergab sich, dass, trotz Krankenhaus vor Ort, der prozentuale Anteil der Patienten aus Plettenberg in etwa dem prozentualen Anteil der Stadt Plettenberg an der Kreisumlage entspricht.
Eine differenzierte Kreisumlage wäre somit für Plettenberg wirkungslos. Nach Rücksprache mit den Fraktionen wurde dann per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, die Klage wieder zurück zu nehmen. Der Rat der Stadt Plettenberg hat in seiner Sitzung am 03.09.24 diese Dringlichkeitsentscheidung bestätigt.
Was die drei anderen klagenden Städte betrifft, können wir hier keine Aussagen treffen.