Damit es das Osterfeuer zu einer schönen Erinnerung wird, haben wir hier einige Hinweise für die Bevölkerung zusammengestellt.
Die Osterfeuer müssen mindestens zehn Tage vor dem Feiertagswochenende angemeldet werden. In diesem Jahr ist dieser Stichtag also der 9. April 2025. Die Einhaltung der Frist ist notwendig, um die vorgesehene Prüfung vornehmen und die Bereisung der Standorte planen zu können.
Alle Infos zum Umschichten, Abständen und weiteren Regularien finden Sie gesammelt unter diesem Link. Einzelne, wichtige Punkte möchten wir hier jedoch hervorheben:
Ausrichter der Osterfeuer werden vorsorglich darauf hingewiesen, dass das Brenngut erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden darf. Thorsten Spiegel, Fachgebietsleiter „Ordnung, Recht, Brandschutz und Rettungswesen“: „Hierdurch soll insbesondere vermieden werden, dass das Brenngut Menschen oder Tieren als Unterschlupf dienen kann. Wer zu früh aufschichtet, muss nach der Osterfeuerschau gegebenenfalls umschichten."
Natürlich muss das Feuer auch natürlich sein! Es dürfen weiterhin nur pflanzliche Rückstände verbrannt werden, nicht Plastik, keine lackierten Hölzer oder dergleichen. Osterfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung genutzt werden. Haus- und Sperrmüll haben in einem Osterfeuer nichts zu suchen. Dabei handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.
Werden bestimmte Mindestabstände (zum Beispiel 100m von zum Aufenthalt bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, 50m von öffentlichen Verkehrsflächen, 10m von befestigten Wirtschaftswegen usw.) unterschritten, ist die Entzündung eines Osterfeuers nur zulässig, wenn konkrete Auflagen (zum Beispiel die Vorhaltung weiterer bestimmter Löschmittel) festgelegt und eingehalten werden.
Das Feuer muss von verantwortlichen Volljährigen, die der Ausrichtende festlegt, beaufsichtigt werden. Es darf bei potenziell gefährlichen Wetterlagen (insbesondere hohem Waldbrandgefahrenindex oder starkem Wind) nicht entzündet werden, auch wenn es vorher ordnungsgemäß angezeigt wurde. Bei plötzlich aufkommendem starken Wind oder sonstigen erheblichen Gefahren ist ein bereits angezündetes Feuer unverzüglich zu löschen.
Sachgebietsleiter Philipp Schmidt von der Ordnungsbehörde und die Kollegen vom Fachdienst Vorbeugender Brandschutz sind zuversichtlich, die konstruktive Zusammenarbeit mit den Osterfeuer-Ausrichtenden auch in diesem Jahr fortsetzen zu können.
Wir wünschen Ihnen viel Freude, Geselligkeit und Spaß bei den Osterfeuern in unserer Vier-Täler-Stadt!