Philipp
Schmidt
Sachgebietsleiter
Dennis
Großheim
Sachbearbeiter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Für Osterfeuer / Brauchtumsfeuer gilt gem. § 11 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 04.05.2005 in der Fassung der Ergänzung vom 12.11.2019 eine Anzeigepflicht!
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Osterfeuer sind - wie im gesamten Sauerland - auch in Plettenberg fest im örtlichen Brauchtum verankert und haben eine lange und bewahrenswerte Tradition. Deren Fortführung wird durch die Stadt Plettenberg begrüßt, solange dabei die öffentliche Sicherheit gewahrt und somit die Belange des Feuer-, Immissions- und Umweltschutzes berücksichtigt werden.
Die Anzeige bzw. der Antrag auf Genehmigung gemäß "Ordnungsbehördlicher Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (OVO) hat mindestens 10 Tage vor der geplanten Durchführung des Osterfeuers bei der Stadt Plettenberg – FG Sicherheit, Ordnung, Brandschutz und Rettungswesen - schriftlich unter Verwendung des nachstehenden Formulars - zu erfolgen.
Hinweis
Bei Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken ist evtl. zusätzlich eine vorübergehende Gestattung gem. § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich
telefonisch an Frau Frauendorf (Tel. 923-160) oder Herrn Heuel (Tel. 923-158) Vielen Dank.
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