Informationen zur Grundsteuerreform

Wer Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks in Plettenberg ist, erhält jährlich einen Grundsteuerbescheid. Dieser ist regelmäßig mit anderen Grundbesitzabgaben kombiniert, wie zum Beispiel Abfall- und/oder Abwasserbeseitigungsgebühren (Grundbesitzabgabenbescheid). In 2022 beinhaltete der Grundbesitzabgaben-/Grundsteuerbescheid einen wichtigen Hinweis zur Grundsteuerreform und der Abgabe einer zusätzlichen Steuererklärung im Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023.

Warum eine zusätzliche Steuererklärung?

Die Grundsteuer errechnet sich aus dem festgelegten Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz der Stadt Plettenberg. Dieser beträgt bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 290 % sowie bei der Grundsteuer B für alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke 590 %. In die Messbeträge fließen derzeit verschiedene Faktoren wie der Einheitswert und die fiktive Jahresrohmiete von 1964 ein. Dieses Verfahren wurde vom Bundesverfassungsgericht in 2018 für ab 1. Januar 2025 als nichtig erklärt, weil es die unterschiedliche Entwicklung regionaler Immobilienmärkte nicht berücksichtigt. Das führt dazu, dass Eigentümerinnen und Eigentümer in Regionen mit niedrigeren Immobilienpreisen benachteiligt sind.

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine Feststellungserklärung abgeben

Ab 2025 gilt die neue Regelung, für die im Jahr 2019 eigens das Grundgesetz geändert werden musste. Aber schon jetzt muss die Bemessungsgrundlage neu errechnet werden. Daher erhielten Sie als Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer ab Mai 2022 von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie zum Beispiel das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützten. Diese Daten konnten Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.

Die Feststellungserklärung war ab dem 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt. Die Abgabe der Feststellungserklärung war ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. (www.elster.de), wofür Sie ein Benutzerkonto benötigen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, konnten Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Die Feststellungserklärung konnte auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnet und erhebt die Stadt Plettenberg die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage, ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten

Darüber hinaus steht ab April 2022 eine Hotline Ihres Finanzamts zur Verfügung (Telefon 02352/917-1959, Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr).

Die Stadt Plettenberg möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass sich Betroffene mit Fragen an das zuständige Finanzamt Altena unter der Telefonnummer 02352/917-1959 (erreichbar Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr) und nicht an die Stadt wenden.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts
finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen:
www.grundsteuer.nrw.de

Merkblatt mit Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer.