Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten sowohl für eine Mietwohnung (Mietzuschuss) als auch für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss). Durch die WohngeldPlus-Reform wird die Anzahl der Wohngeldhaushalte verdreifacht, weil die Verdienstgrenzen erhöht wurden und eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt wurde. Die Bürger*innen, die schon vor der Reform Wohngeld bezogen haben, werden in der Regel höhere Leistungen bekommen. Eltern, die Wohngeld beziehen, haben im Übrigen auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Aber: Wohngeld ist eine Bundesleistung. Die technische Infrastruktur, um das neue Wohngeld berechnen zu können, steht erst ab April 2023 zur Verfügung. Außerdem steht in den Wohngeldstellen, das gilt natürlich auch für Plettenberg, das benötigte Personal (noch) nicht zur Verfügung.
Im Januar wurden bei der Plettenberger Wohngeldstelle bereits dreimal so viele Anträge wie im Vormonat gestellt.
Das bedeutet für die Wohngeldempfänger*innen in Plettenberg:
- Diejenigen, die bereits vor der WohngeldPlus-Reform Wohngeld erhalten haben, bekommen die alten Sätze weiter. Im April wird dann automatisch der neue Anspruch nach den neuen Sätzen berechnet. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig, die Leistungen werden ab 01.01.2023 nachgezahlt.
- Diejenigen, die glauben, ab 01.01.2023 Anspruch auf Wohngeld zu haben und bereits einen Antrag gestellt haben oder noch stellen werden, müssen sich leider bis mindestens April 2023 gedulden. Die Anträge werden vorbereitet, die Zahlungen laufen aber erst im April an. Sie bekommen einen automatisierten Bescheid, die Leistungen werden ab 01.01.2023 nachgezahlt.
- Über den Wohngeldrechner www.wohngeldrechner.nrw.de können Sie selbst prüfen, ob Sie einen Wohngeldanspruch haben.
- Am einfachsten für viele ist die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Diesen können Sie direkt nach der Probeberechnung auf dem Wohngeldrechner www.wohngeldrechner.nrw.de stellen und automatisch absenden.
- Damit die Sachbearbeiterinnen in der Wohngeldstelle Zeit für die Beantragung der zahlreichen Anträge haben, bitten wir, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
- Wenn Sie aufgrund von erhöhten Heizkostennachzahlungen finanzielle Probleme haben, können Sie dazu entweder beim Jobcenter oder im Fachgebiet Soziales für diesen Monat einmalig Leistungen beantragen.
- Der Wohngeldantrag kann immer noch schriftlich gestellt werden, die Anträge können per Post geschickt oder an der Information des Rathauses abgegeben werden.
- Natürlich können Sie sich nach wie vor telefonisch während folgender Zeiten unter den Telefonnummern 02391 923-295, -135 und -203 beraten lassen:
Montags: 8.30 Uhr – 12 Uhr
Dienstags: 8.30 Uhr – 13 Uhr und 14 Uhr – 16 Uhr
Donnerstags: 8.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Freitags: 8.30 – 12 Uhr
Die Sachbearbeiterinnen teilen Ihnen individuell mit, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Die Höhe des Wohngelds berechnet sich vereinfacht ausgedrückt nach Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe sowie dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Homepage unter den Dienstleistungen.