Alona
Prosenberg
Gabriele
Müller
Sachbearbeiterin
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Karla
Ballmann
Sachbearbeiterin
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Iris
Witt
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Beim Zahlungsverkehr unterscheidet man grundsätzlich zwischen der Barzahlung und dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Darunter fallen zum Beispiel Überweisungen, Lastschrift, Giro- oder Kreditkarte und Scheck. Der bargeldlose Zahlungsverkehr findet dabei zumeist elektronisch statt und umfasst die termingerechte Leistung der städtischen Ausgaben. Darüber hinaus gehört hierzu auch das rechtzeitige Einziehen von Einnahmen, wie zum Beispiel die Grund- und Gewerbesteuer, Kindergartenbeiträge oder Abfallentsorgungsgebühren und deren ordnungsgemäße Verbuchung.
Für eine termingerechte Verbuchung der Einzahlungen und zur Vermeidung von weiteren Kosten sollten Sie die Stadtkasse bevollmächtigen, die fälligen Beträge von Ihrem Konto einzuziehen (Lastschrifteinzugsverfahren). Hierzu können Sie das SEPA-Lastschriftmandat nutzen.
Für Ihre Überweisungen an die Stadtkasse können Sie die folgenden Bankverbindungen der Stadtkasse nutzen:
Bankverbindungen:
Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis BLZ 458 510 20 Konto 71 000 202
IBAN: DE02 4585 1020 0071 0002 02
BIC: WELADED1PLB
Volksbank im Märkischen Kreis BLZ 447 615 34 Konto 2002 700 800
IBAN: DE33 44761534 2002 7008 00
BIC: GENODEM1NRD
SEPA-Lastschriftmandat
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