(UBS)
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Seit dem 01.10.2023 - Beantragung EINFACH und DIGITAL über den neuen ONLINE-DIENST - mit wenigen Clicks direkt auf deinem Smartphone!
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Eine Beantragung im Sachgebiet Bürgerservices ist nicht mehr möglich!
Der Online-Dienst ist auch über unser Service-Portal verfügbar.
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Du möchtest eine Berufsausbildung beginnen und bist noch nicht volljährig? Dann musst du dich vor Beginn deiner Ausbildung ärztlich untersuchen lassen. Für diese Untersuchung - bei einem Arzt deiner Wahl - benötigst du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS).
Folgende Möglichkeiten der Online-Beantragung stehen zur Verfügung:
(s. auch Erklärvideo unter Links)
Die einfachste Möglichkeit: Du beantragst den UBS selbst, indem du dich über www.untersuchungsberechtigungsschein.de mit deinem Personalausweis (mit aktivierter eID-Funktion) anmeldest. Hierfür brauchst du dein Smartphone und die AusweisApp, die du während des Anmeldeprozesses ganz einfach herunterladen kannst. Bei der BundID kannst du dich entscheiden, ob du ein Konto anlegen oder dich als Gast anmelden möchtest.
In beiden Fällen benötigst du unbedingt einen Personalausweis (oder ein anderes Ausweisdokument) mit freigeschalteter eID-Funktion!Eine weitere Möglichkeit: Deine Eltern beantragen für dich online den UBS per Smartphone oder Laptop und melden sich dafür auch mit der BundID (alternativ als Gast) bei dem Online-Dienst an.
In diesem Fall muss der beantragende Elternteil einen Personalausweis (oder ein anderes Ausweisdokument) mit freigeschalteter eID-Funktion besitzten!
In der Arztpraxis zeigst du dann entweder deine UBS-ID auf dem Handy oder den UBS-Ausdruck vor. Es ist ratsam, den Erhebungsbogen auszudrucken, von einer erziehungsberechtigten Person ausfüllen und unterschreiben zu lassen und in der Artzpraxis zum Termin mit abzugeben.
Nach der Untersuchung erhältst du eine Bescheinigung. Diese legst du bitte deiner Arbeitgeberin / deinem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
- die Online-Beantragung ist gebührenfrei
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
Sabine
Hoitz
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-165
- Fax
- 02391/923-166
- buergerservices@plettenberg.de
Alina
Schydlo
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-162
- Fax
- Fax: 02391/923-166
- a.schydlo@plettenberg.de
Sybille
Dinsch
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-159
- Fax
- 02391/923-166
- s.dinsch@plettenberg.de
Anja
Ruffer
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-164
- Fax
- 02391/923-166
- buergerservices@plettenberg.de
Sandra
Heitmann-Krüger
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-162
- Fax
- Fax: 02391/923-166
- s.heitmann-krueger@plettenberg.de
Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-160
- Fax
- 02391/923-166
- m.frauendorf@plettenberg.de
Ralf
Heuel
Sachgebietsleitung / Standesbeamter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-158
- Fax
- 02391/923-166
- r.heuel@plettenberg.de
Susanne
Aderhold
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-163
- Fax
- 02391/923-166
- buergerservices@plettenberg.de
Untersuchungsberechtigungsschein
(UBS)
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Seit dem 01.10.2023 - Beantragung EINFACH und DIGITAL über den neuen ONLINE-DIENST - mit wenigen Clicks direkt auf deinem Smartphone!
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Eine Beantragung im Sachgebiet “Bürgerservices” ist nicht mehr möglich!
Der Online-Dienst ist auch über unser Service-Portal verfügbar.
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Du möchtest eine Berufsausbildung beginnen und bist noch nicht volljährig? Dann musst du dich vor Beginn deiner Ausbildung ärztlich untersuchen lassen. Für diese Untersuchung - bei einem Arzt deiner Wahl - benötigst du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS).
Folgende Möglichkeiten der Online-Beantragung stehen zur Verfügung:
(s. auch Erklärvideo unter “Links”)
Die einfachste Möglichkeit: Du beantragst den UBS selbst, indem du dich über www.untersuchungsberechtigungsschein.de mit deinem Personalausweis (mit aktivierter eID-Funktion) anmeldest. Hierfür brauchst du dein Smartphone und die AusweisApp, die du während des Anmeldeprozesses ganz einfach herunterladen kannst. Bei der BundID kannst du dich entscheiden, ob du ein Konto anlegen oder dich als Gast anmelden möchtest.
In beiden Fällen benötigst du unbedingt einen Personalausweis (oder ein anderes Ausweisdokument) mit freigeschalteter eID-Funktion!Eine weitere Möglichkeit: Deine Eltern beantragen für dich online den UBS per Smartphone oder Laptop und melden sich dafür auch mit der BundID (alternativ als Gast) bei dem Online-Dienst an.
In diesem Fall muss der beantragende Elternteil einen Personalausweis (oder ein anderes Ausweisdokument) mit freigeschalteter eID-Funktion besitzten!
In der Arztpraxis zeigst du dann entweder deine UBS-ID auf dem Handy oder den UBS-Ausdruck vor. Es ist ratsam, den Erhebungsbogen auszudrucken, von einer erziehungsberechtigten Person ausfüllen und unterschreiben zu lassen und in der Artzpraxis zum Termin mit abzugeben.
Nach der Untersuchung erhältst du eine Bescheinigung. Diese legst du bitte deiner Arbeitgeberin / deinem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
- die Online-Beantragung ist gebührenfrei
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Online-Beantragung eines UBS nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)