Straßennamen

Straßennamen sollen innerhalb der Gemeinde einmalig und eindeutig sein. Vorschriften regeln wie die Abstimmung zwischen Anliegern, Eigentümern und Behörden bei einer Neuvergabe oder Umbenennung vorzugehen ist. Zuständig ist in Plettenberg der Planungs- und Umweltausschuss.

Straßenbezeichnungen