Straßenausbaubeiträge

Die Beiträge werden von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

Im Gegensatz zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen handelt es sich hierbei um Maßnahmen, die nicht mehr der erstmaligen Herstellung einer Anlage, sondern einer nachmaligen Herstellung (Erneuerung und/oder Verbesserung) dienen.

Vom beitragsfähigen Aufwand trägt die Stadt Plettenberg den Teil, der auf die Inanspruchnahme durch die Allgemeinheit entfällt. Der übrige Teil des Aufwandes wird auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach den Ausbaukosten, der Straßenart sowie nach der Größe des Grundstückes und dessen zulässigen Nutzung. Der Beitrag wird in der Regel durch Bescheid festgesetzt.


Widerspruchsverfahren
Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, sich zunächst mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so Unstimmigkeiten auch ohne ein Verfahren behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Widerspruchsfrist von einem Monat wird durch einen vorgeschalteten Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.

Anliegerbeiträge

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