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Die Sozialhilfe ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Darunter fallen unter anderem die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes: Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII, 3. Kapitel) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, 4. Kapitel).
Diese Leistungen grenzen sich ab von den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), auch als Hartz IV bekannt. Hier wird unterschieden, ob eine Person erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig ist (erwerbsfähig ist jemand, der mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann). Wer nicht erwerbsfähig ist, hat einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei der Stadt Plettenberg, wenn er hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst die Sozialhilfe noch weitere Leistungen, wie beispielsweise die Bestattungskosten. Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die jede Bürgerin und jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch hat, wie dies auch bei anderen Sozialleistungen, z. B. beim Kindergeld oder Wohngeld, der Fall ist. Der Anspruch besteht nur, wenn und soweit sich jemand nicht selber helfen kann und keine Unterstützung durch andere möglich ist. In diesem Fall besteht Hilfebedürftigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch die Notlage verursacht worden ist.
Ausführliche weitere Informationen zur Sozialhilfe bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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