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Andrea
Vorderstemann
Sachbearbeiterin
keine
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Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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- a.vorderstemann@plettenberg.de
 
Sozialer Wohnungsbau
Wohnberechtigungsschein
 
 Eine öffentlich geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser ist einkommensabhängig, gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf
 
 Freistellung
 
 Wenn die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein nicht vorliegen, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen eine Freistellung für nichtwohnberechtigte Wohnungsbewerber beantragen
 
 Erteilung von Zinsbescheinigungen
 
 Wenn für Baudarlehen zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen eine Zinsanhebung ansteht, können Sie mit Hilfe einer Zinsbescheinigung eine Senkung auf die nächst niedrigere Zinskategorie beantragen.
 
 Beratung und Antragstellung erfolgt im Fachgebiet Soziales.
Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller der im Haushalt lebenden Personen. Eine komplette Liste finden sie bei den Formularen.
Ihre Ansprechperson
Raum 048
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
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