Sozialer Wohnungsbau

Wohnberechtigungsschein

Eine öffentlich geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser ist einkommensabhängig, gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf

Freistellung

Wenn die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein nicht vorliegen, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen eine Freistellung für nichtwohnberechtigte Wohnungsbewerber beantragen

Erteilung von Zinsbescheinigungen

Wenn für Baudarlehen zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen eine Zinsanhebung ansteht, können Sie mit Hilfe einer Zinsbescheinigung eine Senkung auf die nächst niedrigere Zinskategorie beantragen.

Beratung und Antragstellung erfolgt im Fachgebiet Soziales.

Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller der im Haushalt lebenden Personen. Eine komplette Liste finden sie bei den Formularen.

Wohnbauförderung
Wohnberechtigungsschein

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