Schöffen

Die wichtigste Aufgabe ist die mit hauptamtlichen Richterinnen und Richtern gleichberechtigte Mitwirkung an Urteilen oder Einstellung von Verfahren sowie den damit verbundenen Entscheidungen wie etwa die Festsetzung von Bewährungsauflagen. Sie nehmen an allen Beratungen und Abstimmungen teil. Das erfordert Kommunikationsfähigkeit und Geschick, Menschen einschätzen zu können.

In der Hauptverhandlung haben Schöffen das Recht, Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu stellen. Sie entscheiden mit über Beweisanträge der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung, haben aber auch das Recht, selbst Anregungen zur weiteren Beweisaufnahme, zum Beispiel Vernehmung von Zeugen, Einholung eines weiteren Gutachtens und so weiter zu geben.

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen des Amts- und Landgerichts stellen die Städte und Gemeinden alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste auf. Die nächste Vorschlagsliste wird derzeit (Januar 2023) erstellt.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Schöffenliste sind unter anderem, dass die Personen Deutsche und unbescholten sind, bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet, aber das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, die deutsche Sprache beherrschen und sowohl geistig als auch körperlich in der Lage sind, das Schöffenamt und den damit verbundenen Sitzungsdienst auszuüben. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Bewerbungen für die Amtsperiode 2024-2028 können bis zum 16.03.2023 an die Stadtverwaltung gesendet werden. Danach wird die Vorschlagsliste geprüft und in einer der folgenden Ratssitzungen den Ratsmitgliedern zum Beschluss vorgelegt. Nach dem Beschluss wird die Liste an das Amtsgericht zur Entscheidungsfindung weitergegeben.

Dazu ist ein formeller Antrag erforderlich, der bei der Stadtverwaltung angefordert werden kann und folgende Daten enthält, die auch öffentlich eingesehen werden können:

- Familienname,
- Geburtsname, wenn er anders als der
   Familienname lautet,
- Vorname,
- Geburtsort,
- Geburtstag,
- Beruf, im öffentlichen Dienst auch den
   Tätigkeitsbereich
- Anschrift in Plettenberg.

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