Zu den Personenstandsurkunden, die Sie beim Standesamt beantragen können gehören:
Geburtsurkunden (auch international)
Heirats- bzw. Eheurkunden (auch international)
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden (auch international)
beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern
Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per paypal oder per Kreditkarte. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
Sollten Sie diese Art der Urkundenanforderung wünschen, ist dies über unser Service-Portal möglich, nachdem Sie sich über die BundID registriert haben.
Eine Urkunde kann auch schriftlich (per Brief) angefordert werden. Gerne können Sie hierfür das Formular benutzen. Legen Sie bitte die Gebühr bar (in Form von Geldscheinen) bei. Zum Auffinden des Eintrages ist es unbedingt notwendig, dass Sie das Datum des Ereignisses mit angeben.
Gerne geben wir vorab Auskunft, ob der entsprechende Personenstandseintrag beim Standesamt der Stadt Plettenberg geführt wird. Bitte rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
(Personenstandsverordnung - PStV)
- Personalausweis oder Reisepass
- bei einer Urkunden-Anforderung für Dritte benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Vollmacht sowie deren Personalausweis oder Reisepass
- 12,00 EUR für die Ausstellung von Bescheinigungen und Urkunden soweit keine höhere Gebühr festgesetzt wird.
- Ausgestellte Zweitausfertigung je gleichzeitig beantragter Mehrausfertigung jeweils zuzüglich 6,00 EUR.
- für bestimmte Zwecke ist die Ausstellung von Personenstandsurkunden gebührenfrei - bitte sprechen Sie uns an
- sollten Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, so kann auf Antrag von der Gebührenerhebung abgesehen werden
(eine Urkunden-Anforderung per Online-Formular ist in diesem Fall nicht möglich !)
HINWEIS
Sollten Sie den Service externer Anbieter im Internet nutzen und Urkunden über diesen Weg anfordern, können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Zu den Personenstandsurkunden, die Sie beim Standesamt beantragen können gehören:
Geburtsurkunden (auch international)
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Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden (auch international)
beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern
Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per paypal oder per Kreditkarte. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
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(Personenstandsverordnung - PStV)
- Personalausweis oder Reisepass
- bei einer Urkunden-Anforderung für Dritte benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Vollmacht sowie deren Personalausweis oder Reisepass
- 12,00 EUR für die Ausstellung von Bescheinigungen und Urkunden soweit keine höhere Gebühr festgesetzt wird.
- Ausgestellte Zweitausfertigung je gleichzeitig beantragter Mehrausfertigung jeweils zuzüglich 6,00 EUR.
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(eine Urkunden-Anforderung per Online-Formular ist in diesem Fall nicht möglich !)
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- Personenstandsgesetz (PStG)
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(Personenstandsverordnung - PStV)
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- 12,00 EUR für die Ausstellung von Bescheinigungen und Urkunden soweit keine höhere Gebühr festgesetzt wird.
- Ausgestellte Zweitausfertigung je gleichzeitig beantragter Mehrausfertigung jeweils zuzüglich 6,00 EUR.
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- 12,00 EUR für die Ausstellung von Bescheinigungen und Urkunden soweit keine höhere Gebühr festgesetzt wird.
- Ausgestellte Zweitausfertigung je gleichzeitig beantragter Mehrausfertigung jeweils zuzüglich 6,00 EUR.
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Geburtsurkunden (auch international)
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Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden (auch international)
beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern
Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
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Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden (auch international)
beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern
Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per paypal oder per Kreditkarte. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
Sollten Sie diese Art der Urkundenanforderung wünschen, ist dies über unser Service-Portal möglich, nachdem Sie sich über die BundID registriert haben.
Eine Urkunde kann auch schriftlich (per Brief) angefordert werden. Gerne können Sie hierfür das Formular benutzen. Legen Sie bitte die Gebühr bar (in Form von Geldscheinen) bei. Zum Auffinden des Eintrages ist es unbedingt notwendig, dass Sie das Datum des Ereignisses mit angeben.
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Geburtsurkunden (auch international)
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Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per paypal oder per Kreditkarte. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
Sollten Sie diese Art der Urkundenanforderung wünschen, ist dies über unser Service-Portal möglich, nachdem Sie sich über die BundID registriert haben.
Eine Urkunde kann auch schriftlich (per Brief) angefordert werden. Gerne können Sie hierfür das Formular benutzen. Legen Sie bitte die Gebühr bar (in Form von Geldscheinen) bei. Zum Auffinden des Eintrages ist es unbedingt notwendig, dass Sie das Datum des Ereignisses mit angeben.
Gerne geben wir vorab Auskunft, ob der entsprechende Personenstandseintrag beim Standesamt der Stadt Plettenberg geführt wird. Bitte rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
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- 12,00 EUR für die Ausstellung von Bescheinigungen und Urkunden soweit keine höhere Gebühr festgesetzt wird.
- Ausgestellte Zweitausfertigung je gleichzeitig beantragter Mehrausfertigung jeweils zuzüglich 6,00 EUR.
- für bestimmte Zwecke ist die Ausstellung von Personenstandsurkunden gebührenfrei - bitte sprechen Sie uns an
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(eine Urkunden-Anforderung per Online-Formular ist in diesem Fall nicht möglich !)
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Zu den Personenstandsurkunden, die Sie beim Standesamt beantragen können gehören:
Geburtsurkunden (auch international)
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Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per paypal oder per Kreditkarte. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
Sollten Sie diese Art der Urkundenanforderung wünschen, ist dies über unser Service-Portal möglich, nachdem Sie sich über die BundID registriert haben.
Eine Urkunde kann auch schriftlich (per Brief) angefordert werden. Gerne können Sie hierfür das Formular benutzen. Legen Sie bitte die Gebühr bar (in Form von Geldscheinen) bei. Zum Auffinden des Eintrages ist es unbedingt notwendig, dass Sie das Datum des Ereignisses mit angeben.
Gerne geben wir vorab Auskunft, ob der entsprechende Personenstandseintrag beim Standesamt der Stadt Plettenberg geführt wird. Bitte rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
- Personenstandsgesetz (PStG)
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- 12,00 EUR für die Ausstellung von Bescheinigungen und Urkunden soweit keine höhere Gebühr festgesetzt wird.
- Ausgestellte Zweitausfertigung je gleichzeitig beantragter Mehrausfertigung jeweils zuzüglich 6,00 EUR.
- für bestimmte Zwecke ist die Ausstellung von Personenstandsurkunden gebührenfrei - bitte sprechen Sie uns an
- sollten Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, so kann auf Antrag von der Gebührenerhebung abgesehen werden
(eine Urkunden-Anforderung per Online-Formular ist in diesem Fall nicht möglich !)
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Zu den Personenstandsurkunden, die Sie beim Standesamt beantragen können gehören:
Geburtsurkunden (auch international)
Heirats- bzw. Eheurkunden (auch international)
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden (auch international)
beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern
Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per paypal oder per Kreditkarte. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
Sollten Sie diese Art der Urkundenanforderung wünschen, ist dies über unser Service-Portal möglich, nachdem Sie sich über die BundID registriert haben.
Eine Urkunde kann auch schriftlich (per Brief) angefordert werden. Gerne können Sie hierfür das Formular benutzen. Legen Sie bitte die Gebühr bar (in Form von Geldscheinen) bei. Zum Auffinden des Eintrages ist es unbedingt notwendig, dass Sie das Datum des Ereignisses mit angeben.
Gerne geben wir vorab Auskunft, ob der entsprechende Personenstandseintrag beim Standesamt der Stadt Plettenberg geführt wird. Bitte rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
- Personenstandsgesetz (PStG)
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(Personenstandsverordnung - PStV)
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- 12,00 EUR für die Ausstellung von Bescheinigungen und Urkunden soweit keine höhere Gebühr festgesetzt wird.
- Ausgestellte Zweitausfertigung je gleichzeitig beantragter Mehrausfertigung jeweils zuzüglich 6,00 EUR.
- für bestimmte Zwecke ist die Ausstellung von Personenstandsurkunden gebührenfrei - bitte sprechen Sie uns an
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Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
Freitext
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- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-160
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Madeleine
Ackermann
Sachbearbeiterin
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Sybille
Dinsch
Sachbearbeiterin
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Ralf
Heuel
Sachgebietsleitung / Standesbeamter
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Personenstandsurkunden - Anforderung
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