Personenstandsurkunden - Anforderung


Zu den Personenstandsurkunden, die Sie beim Standesamt beantragen können gehören:

  • Geburtsurkunden (auch international)

  • Heirats- bzw. Eheurkunden (auch international)

  • Lebenspartnerschaftsurkunden

  • Sterbeurkunden (auch international)

  • beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern

Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.

Sofern kein rechtliches bzw.  berechtigtes  Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per giropay oder per paypal. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.

Sollten Sie diese Art der Urkundenanforderung wünschen, ist dies über unser Service-Portal möglich, nachdem Sie sich über die BundID registriert haben.

Eine Urkunde kann auch schriftlich (per Brief) angefordert werden. Gerne können Sie hierfür das Formular benutzen. Legen Sie bitte die Gebühr bar (in Form von Geldscheinen) bei. Zum Auffinden des Eintrages ist es unbedingt notwendig, dass Sie das Datum des Ereignisses mit angeben.

Gerne geben wir vorab Auskunft, ob der entsprechende Personenstandseintrag beim Standesamt der Stadt Plettenberg geführt wird. Bitte rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
 

  • 10,00 € für die Erstausfertigung einer Urkunde
     
  •   5,00 € für jede weitere am gleichen Tag ausgestellte Urkunde
     
  • für bestimmte Zwecke ist die Ausstellung von Personenstandsurkunden gebührenfrei - bitte sprechen Sie uns an
     
  • sollten Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, so kann auf Antrag von der Gebührenerhebung abgesehen werden
    (eine Urkunden-Anforderung per Online-Formular ist in diesem Fall nicht möglich !)


HINWEIS
Sollten Sie den Service externer Anbieter im Internet nutzen und Urkunden über diesen Weg anfordern, können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

  • Personalausweis oder Reisepass
     
  • bei einer Urkunden-Anforderung für Dritte benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Vollmacht sowie deren Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde - Anforderung
Heiratsurkunde - Anforderung
Sterbeurkunde - Anforderung

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin / Standesbeamtin m.frauendorf@​plettenberg.de 02391/923-160 02391/923-166
Rathaus
Raum 022
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin s.dinsch@​plettenberg.de 02391/923-159 02391/923-166
Rathaus
Raum 021
Grünestraße 12
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Sachgebietsleitung / Standesbeamter r.heuel@​plettenberg.de 02391/923-158 02391/923-166
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Raum 024
Grünestraße 12
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