Beim Standesamt der Stadt Plettenberg erhalten Sie:
- Geburtsurkunden (auch international)
- Heirats- bzw. Eheurkunden (auch international)
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden (auch international)
- beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsbuch
Ausgestellt werden die Urkunden an die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie an deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Behörden erhalten Urkunden, sofern sie diese im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Online anfordern
Müssen Sie kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen, können Sie die Urkunde ganz einfach online anfordern. Dies ist über das Service-Portal möglich, nachdem Sie sich über die BundID registriert haben. Die Zahlung erfolgt per PayPal oder Kreditkarte, der Versand per Post.
Ob der entsprechende Personenstandseintrag beim Standesamt der Stadt Plettenberg geführt wird, erfahren Sie vorab telefonisch oder über einen Termin in der Online-Terminvergabe.
Bitte buchen Sie Ihren Termin im Sachgebiet "Standesamt" über unsere Online-Terminvergabe. Weitere Anliegen können Sie ganz bequem online in unserem Service-Portal erledigen.
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
(Personenstandsverordnung - PStV)
- Personalausweis oder Reisepass
- bei einer Urkunden-Anforderung für Dritte benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Vollmacht sowie deren Personalausweis oder Reisepass
- 12,00 EUR für die Ausstellung von Bescheinigungen und Urkunden soweit keine höhere Gebühr festgesetzt wird.
- Ausgestellte Zweitausfertigung je gleichzeitig beantragter Mehrausfertigung jeweils zuzüglich 6,00 EUR.
- Für bestimmte Zwecke ist die Ausstellung von Personenstandsurkunden gebührenfrei - bitte sprechen Sie uns an.
- Sollten Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, so kann auf Antrag von der Gebührenerhebung abgesehen werden
(eine Urkunden-Anforderung per Online-Formular ist in diesem Fall nicht möglich!).
Hinweis: Sollten Sie den Service externer Anbieter im Internet nutzen und Urkunden über diesen Weg anfordern, können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
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(Personenstandsverordnung - PStV)
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- 12,00 EUR für die Ausstellung von Bescheinigungen und Urkunden soweit keine höhere Gebühr festgesetzt wird.
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- Für bestimmte Zwecke ist die Ausstellung von Personenstandsurkunden gebührenfrei - bitte sprechen Sie uns an.
- Sollten Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, so kann auf Antrag von der Gebührenerhebung abgesehen werden
(eine Urkunden-Anforderung per Online-Formular ist in diesem Fall nicht möglich!).
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- 12,00 EUR für die Ausstellung von Bescheinigungen und Urkunden soweit keine höhere Gebühr festgesetzt wird.
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- Für bestimmte Zwecke ist die Ausstellung von Personenstandsurkunden gebührenfrei - bitte sprechen Sie uns an.
- Sollten Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, so kann auf Antrag von der Gebührenerhebung abgesehen werden
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- 12,00 EUR für die Ausstellung von Bescheinigungen und Urkunden soweit keine höhere Gebühr festgesetzt wird.
- Ausgestellte Zweitausfertigung je gleichzeitig beantragter Mehrausfertigung jeweils zuzüglich 6,00 EUR.
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- Sollten Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, so kann auf Antrag von der Gebührenerhebung abgesehen werden
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Maximilian
May
Sachgebietsleiter / Standesbeamter
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- Telefon
- 02391/923-158
- Fax
- 02391/923-166
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Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
Freitext
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Madeleine
Ackermann
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
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