Zu den Personenstandsurkunden, die Sie beim Standesamt beantragen können gehören:
Geburtsurkunden (auch international)
Heirats- bzw. Eheurkunden (auch international)
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden (auch international)
beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern
Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per giropay oder per paypal. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
Sollten Sie diese Art der Urkundenanforderung wünschen, ist dies über unser Service-Portal möglich, nachdem Sie sich über die BundID registriert haben.
Eine Urkunde kann auch schriftlich (per Brief) angefordert werden. Gerne können Sie hierfür das Formular benutzen. Legen Sie bitte die Gebühr bar (in Form von Geldscheinen) bei. Zum Auffinden des Eintrages ist es unbedingt notwendig, dass Sie das Datum des Ereignisses mit angeben.
Gerne geben wir vorab Auskunft, ob der entsprechende Personenstandseintrag beim Standesamt der Stadt Plettenberg geführt wird. Bitte rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
HINWEIS
Sollten Sie den Service externer Anbieter im Internet nutzen und Urkunden über diesen Weg anfordern, können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Zu den Personenstandsurkunden, die Sie beim Standesamt beantragen können gehören:
Geburtsurkunden (auch international)
Heirats- bzw. Eheurkunden (auch international)
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden (auch international)
beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern
Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesseglaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per giropay oder per paypal. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
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Eine Urkunde kann auch schriftlich (per Brief) angefordert werden. Gerne können Sie hierfür das Formular benutzen. Legen Sie bitte die Gebühr bar (in Form von Geldscheinen) bei. Zum Auffinden des Eintrages ist es unbedingt notwendig, dass Sie das Datum des Ereignisses mit angeben.
Gerne geben wir vorab Auskunft, ob der entsprechende Personenstandseintrag beim Standesamt der Stadt Plettenberg geführt wird. Bitte rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
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Geburtsurkunden (auch international)
Heirats- bzw. Eheurkunden (auch international)
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Sterbeurkunden (auch international)
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Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per giropay oder per paypal. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
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Eine Urkunde kann auch schriftlich (per Brief) angefordert werden. Gerne können Sie hierfür das Formular benutzen. Legen Sie bitte die Gebühr bar (in Form von Geldscheinen) bei. Zum Auffinden des Eintrages ist es unbedingt notwendig, dass Sie das Datum des Ereignisses mit angeben.
Gerne eben wir vorab Auskunft, ob der entsprechende Personenstandseintrag beim Standesamt der Stadt Plettenberg geführt wird. Bitte rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
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Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden (auch international)
beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern
Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per giropay oder per paypal. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
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Gerne geben wir vorab Auskunft, ob der entsprechende Personenstandseintrag beim Standesamt der Stadt Plettenberg geführt wird. Bitte rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
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Geburtsurkunden (auch international)
Heirats- bzw. Eheurkunden (auch international)
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden (auch international)
beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern
Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per giropay oder per paypal. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
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Gerne geben wir vorab Auskunft, ob der entsprechende Personenstandseintrag beim Standesamt der Stadt Plettenberg geführt wird. Bitte rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
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Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden (auch international)
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Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per giropay oder per paypal. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
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Eine Urkunde kann auch schriftlich (per Brief) angefordert werden. Gerne können Sie hierfür das Formular benutzen. Legen Sie bitte die Gebühr bar (in Form von Geldscheinen) bei. Zum Auffinden des Eintrages ist es unbedingt notwendig, dass Sie das Datum des Ereignisses mit angeben.
Gerne geben wir vorab Auskunft, ob der entsprechende Personenstandseintrag beim Standesamt der Stadt Plettenberg geführt wird. Bitte rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
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Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
Sofern kein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss, können Urkunden auch ganz einfach online angefordert werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung entweder per giropay oder per paypal. Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen schnellstmöglich per Post zu.
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Diese Urkunden werden nur denjenigen Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Urkunden für Behörden werden ausgestellt, sofern diese sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit benötigen.
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Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
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Sybille
Dinsch
Sachbearbeiterin
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Ralf
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