Philipp
Schmidt
Sachgebietsleiter
Dennis
Großheim
Sachbearbeiter
keine
Freitext
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Wer gewerblich Personen befördern möchte, benötigt hierfür eine Fahrerlaubnis zur Fahrgast-beförderung den sog. Personenbeförderungsschein. Personen, die mit Hauptwohnsitz in Plettenberg gemeldet sind, stellen einen entsprechenden Antrag bei der Stadt Plettenberg. Dieser wird von hier aus zum Märkischen Kreis als zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der hier hinterlegten Homepage des Märkischen Kreises.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die genannten Ansprechpersonen jederzeit gerne zur Verfügung.