Munitionsfunde

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Die Beseitigung von Kampfmitteln ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden.

Wurde ein Kampfmittel aufgenommen, so ist es vorsichtig abzulegen. Sollte das Kampfmittel mit einer Baumaschine aufgehoben worden sein, ist es in der entsprechenden Position zu belassen; die Maschine ist abzustellen und zu verlassen.  Anschließend ist die Fundstelle abzusperren.
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Das bedeutet, dass Unbefugte ferngehalten werden und vor dem Kampfmittel gewarnt werden müssen. Das Kampfmittel ist unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde über die Rufnummer 02391/923-155 zu melden. Außerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung ist der Fund über die Notrufnummern 110 oder 112 anzuzeigen.

Bei Erdarbeiten werden auch heute noch regelmäßig verschiedene Kampfmittel gefunden, welche überwiegend aus dem Zweiten Weltkrieg stammen, wie zum Beispiel Granaten, Munition, Waffen, Zünder, Bomben, Minen usw.

Kampfmittelüberprüfungen finden statt, wenn Flächen erschlossen oder neu bebaut werden sollen. Baurechtlich ist hier eine Kampfmittelüberprüfung durch die örtliche Ordnungsbehörde vorgeschrieben. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Ordnungsbehörden hierfür einen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zur Seite.

Ihre Ansprechperson

Sachgebietsleiter p.schmidt@​plettenberg.de 02391/923-155 02391/923-128
Rathaus
Raum 152
Grünestraße 12
58840 Plettenberg