Kanalanschlussbeiträge

Wenn ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann, wird nach der jeweils gültigen Beitragssatzung ein Anschlussbeitrag erhoben.

Die Höhe des zu zahlenden Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Größe des anzuschließenden Grundstückes unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen baulichen Ausnutzung.


Widerspruchsverfahren
Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, sich zunächst mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so Unstimmigkeiten auch ohne ein Verfahren behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Widerspruchsfrist von einem Monat wird durch einen vorgeschalteten Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.

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