Markus
Bernek
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Die Grundsicherung stellt den notwendigen Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen sicher.
Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die
Einkommen
Zum Einkommen gehören z. B. Renten, Erwerbseinkommen und Unterhaltszahlungen. Vom Einkommen bleiben angemessene Beiträge für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung sowie für eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag frei. Das Erwerbseinkommen wird ggf. um Freibeträge gemindert.
Vermögen
Zum Vermögen gehören z. B. Haus- und Grundvermögen, PKW, Bargeld, Kontenguthaben, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 10.000,00 € pro Person.
Bedarf
Der Bedarf umfasst im Wesentlichen
Die notwendigen Unterlagen werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt.
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