Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird in Nordrhein-Westfalen in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet. Die Finanzämter sind, ausgehend von den Erklärungen seitens der Steuerpflichtigen, für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bis zum Erlass des Messbescheides zuständig. Die Gemeinden wenden daran anschließend ihren örtlichen Hebesatz auf den Messbetrag an und setzen die so ermittelte Steuerschuld im Gewerbesteuerbescheid fest. Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet.

Der Hebesatz beträgt in Plettenberg derzeit 450 von Hundert.

Vorauszahlungen werden nach § 19 Gewerbesteuergesetz (GewStG) erhoben und betragen grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.

Das Finanzamt erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Finanzamt Altena
Winkelsen 9
58762 Altena
Telefon: 02352/917-0

Bei weiteren Fragen zur Gewerbesteuer sind Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sachgebietes Steuern und Abgaben gerne behilflich.

Widerspruchsverfahren
Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, sich zunächst mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so Unstimmigkeiten auch ohne ein Verfahren behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Widerspruchsfrist von einem Monat wird durch einen vorgeschalteten Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.

Wichtiger Hinweis:
Einwendungen, die sich bei der Gewerbesteuer gegen die Steuerpflicht als solche, gegen den Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil oder den Zuschlag wegen Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Steuererklärung richten, sind nicht mit einem Widerspruch bei der Stadt Plettenberg geltend zu machen, sondern unmittelbar bei dem Finanzamt anzubringen, das den Steuermessbetrag oder die Zerlegungsmitteilung erlassen hat.

Steuer

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