Martin
Krippendorf
Meister
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Mike
Wojtaszek
Jeannine
Dunker
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Caroline
Bula
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Marilies
Schulte-Henkel
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Nick
Skrypek
Sachbearbeiter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Lutz
Thomas
Sachbearbeiter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Franco
Murgia
Sachbearbeiter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Manuela
Springob
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Klaus
Köster
Sachbearbeiter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Anke
Pätzold
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Dirk
Claßen
Sachbearbeiter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaß-nahmen verschieden.
Der Stadt Plettenberg obliegt gemäß § 91 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) die Unterhaltung der Gewässer Zweiter Ordnung und sonstiger Gewässer.
Ein Großteil der Unterhaltung wird durch den Baubetriebshof ausgeführt. Nur bei größeren Maßnahmen werden Fremdunternehmen eingesetzt.
Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
• Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Gewässerbettes und der Ufer zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses sowie einer standortgerechten Ufervegetation
• Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers
• Maßnahmen zur Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung und Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.