Josefine
Rademacher
Sozialarbeiterin
keine
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Kerstin
Willms
Sachbearbeiterin
keine
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Ouassima
Lahcen
Sozialarbeiterin
keine
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Anja
Meyer
Sozialarbeiterin
keine
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Michael
Schröder
Fachgebietsleiter
keine
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Sie soll die pädagogischen und therapeutischen Möglichkeiten einer stationären Einrichtung mit den Vorteilen einer ambulanten Hilfe, das heißt Orientierung an der Lebenswelt des Kindes und Verbleib in seiner Familie, verbinden.
Zielgruppen sind in der Regel Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter mit signifikanten Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten.
Die Erziehungsbedingungen sollen beispielsweise durch soziales Lernen in der Gruppe, schulische Förderung und Beratung und Unterstützung der Eltern verbessert werden.
Das Kind oder der Jugendliche und dessen Eltern werden zu den Kosten der Hilfe herangezogen (§ 91 Absatz 1 Nr. 4a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)).
• Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe)
§ 32 SGB VIII - Erziehung in einer Tagesgruppe:
Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern. Die Hilfe kann auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden
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