- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
Isabell
Vollmert
Sachbearbeiterin
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-179
- Fax
- 02391/923-128
- i.vollmert@plettenberg.de
Frauke
Thamer
Jugendschutzbeauftragte
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-134
- Fax
- 02391/923-128
- f.thamer@plettenberg.de
Sebastian
Schydlo
Sozialarbeiter
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391 923-195
- Fax
- 02391 923-356
- s.schydlo@plettenberg.de
Anja
Meyer
Sozialarbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-201
- Fax
- 02391/923-128
- a.meyer@plettenberg.de
Sabrina
Müller
Sachgebietsleiterin Allgemeiner Sozialer Dienst
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-293
- Fax
- 02391/923-128
- sa.mueller@plettenberg.de
Josefine
Rademacher
Sozialarbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-216
- Telefon
- 02391/923-128
- j.rademacher@plettenberg.de
Ouassima
Lahcen
Sozialarbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-199
- Fax
- 02391/923-356
- o.lahcen@plettenberg.de
Lena
Sijamic
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Mobil
- 0175/1942202
- Fax
- 02391/923-356
- l.sijamic@plettenberg.de
Luisa
Artino-Deni
Sozialarbeiterin
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-264
- Fax
- 02391/923-128
- l.artino-deni@plettenberg.de
Kerstin
Willms
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-200
- Fax
- 02391/923-128
- k.willms@plettenberg.de
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Die seelische Behinderung ist durch ein fachärztliches Gutachten festzustellen.
Das Vorliegen einer seelischen Behinderung wird zu 1.) durch fachärztliche Begutachtung und zu 2.) durch die Fachkräfte der Jugendhilfe festgestellt, wobei die letzte Entscheidung dem Jugendamt obliegt.
Die Hilfe wird im Einzelfall, gemäß den Bestimmungen:
1. in ambulanter Form,
2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären
Einrichtungen,
3. durch geeignete Pflegepersonen und
4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
geleistet.
Die wesentlichen seelischen Behinderungen sind
1. körperlich nicht begründbare Psychosen,
2. seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen
des Gehirns, von Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder
körperlichen Beeinträchtigungen,
3. Neurosen und Persönlichkeitsstörungen, die eine seelische Behinderung zur
Folgen haben können.
• Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe)
§ 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (Auszug):
(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs
Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder
eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind
Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe
am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Absatz 4 gilt entsprechend.
(2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall
1. in ambulanter Form,
2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären
Einrichtungen,
3. durch geeignete Pflegepersonen und
4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
geleistet.