Bildungs- und Teilhabepaket

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden. Diese Kinder erhalten über ihren monatlichen Regelbedarf hinaus auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Anspruchsberechtigt für Leistungen zur Bildung und Teilhabe sind alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag bzw. Wohngeld beziehen.

Grundsätzlich ist eine Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe auch möglich, soweit Bedarfe für Bildung und Teilhabe die finanziellen Möglichkeiten überschreiten.

Welche Leistungen werden durch das Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt?

Die Leistungen nach den Nrn. 1- 5 werden Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren gewährt, die in einer Kindertagesstätte oder –tagespflege betreut werden oder eine allgemein-  oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Anspruch auf Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe nach Nr. 6 haben dagegen nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

1.    Schulausflüge/ -fahrten
Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche werden die Kosten für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Schulfahrten in tatsächlicher Höhe übernommen.

2.    Schulbedarfspaket
Für Schülerinnen und Schüler werden grds. zu Beginn des Schulhalbjahres am 1. August 100 Euro und am 1. Februar 50 Euro gezahlt.

3.     Schülerbeförderung
Die Kosten für den Weg zur nächstgelegenen Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen kostenpflichtigen Verkehrsdienstleistungen werden übernommen, sofern sie nicht von anderer Seite gewährt werden und die Übernahme aus dem Regelbedarf nicht zugemutet werden kann. In der Regel gilt ein Betrag von 5 Euro monatlich als zumutbar.

4.    Lernförderung
Sind Schülerinnen und Schüler davon bedroht, nicht versetzt zu werden oder ihren Schulabschluss nicht zu schaffen und schulisch organisierte Lernförderung reicht nicht aus, so wird eine außerschulische Lernförderung zur Erreichung der Versetzung bzw. des Abschlusses in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen ist. Eine Lernförderung wird auch unterstützt, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.

5.    Mittagsverpflegung
Wird ein Mittagessen in der Kindertagesstätte/ -tagespflege oder Schule angeboten, so wird ein monatlicher Zuschuss zu Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung  gewährt.

6.    Soziale und kulturelle Teilhabe
Um Kinder und Jugendliche in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integrieren zu können und ihnen den Kontakt mit gleichaltrigen zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen in Höhe von 15 Euro monatlich erbracht. Umfasst davon sind z.B. Mitgliedsbeiträge für den Sportverein, Musikunterricht oder die Teilnahme bei einer Jugendgruppe.

Auf Grundlage des „Starke-Familien-Gesetzes“ dürfen BuT-Leistungen ab dem 01.09.2019  nach erfolgreicher Antragstellung nur an den Leistungserbringer (also Schule, KiTa, Verein, Nachhilfelehrer) ausgezahlt werden. Ausgenommen hiervon ist das Leistung Nr. 2 (Schulbedarfspaket).

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auch unter www.bildungspaket.bmas.de oder auf der Seite des Märkischen Kreis.

Wo kann ich die Anträge stellen?

Sprechen Sie Ihre/n Leistungssachbearbeiter/in an.

Bei Bezug von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Herr Bernek
  • Frau Weißmüller

Bei Bezug von Asylbewerberleistungen

  • Frau Große

Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des zuständigen Jobcenters.

Beziehen Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag, wenden Sie sich bitte an Mitarbeiter/innen des Märkischen Kreis.

Die vorzulegenden Nachweise sind aus den Anträgen ersichtlich.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiter m.bernek@​plettenberg.de 02391/923-180 02391/923-108
Rathaus
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Grünestraße 12
58840 Plettenberg

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Sachbearbeiter t.zachary@​plettenberg.de 02391/923-204 02391/923-108
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