Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag vom Sachgebiet Stadtkasse ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie
Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, dem der Steuerpflichtige diese vorlegt.
Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.
Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung je angefangene | 30,50 € |
Die Beträge verstehen sich jeweils pro angefragte Person.
Die Gebühren sind nach Erhalt des Verwaltungsgebührenbescheides bis zu dem dort angegebenen Fälligkeitstermin zu entrichten.
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