Dagmar
Leopoldsberger
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Familien sollen durch diese aufsuchende Hilfeform in ihren Erziehungsaufgaben bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und öffentlichen Institutionen gestärkt werden. Diese Unterstützung ist generell als „Hilfe zur Selbsthilfe“ gedacht, fordert daher auch die bewusste Mitarbeit der Familien und wird in der Regel für einen längeren Zeitraum gewährt.
Zielgruppe
Die Arbeit der SPFH richtet sich an Familien in allen möglichen Lebensformen (das heißt klassische Familien, sogenannte Patchworkfamilien, Ein-Elternteilfamilien) mit Kindern. Die SPFH kann von Familien in besonderen Situationen, zum Beispiel in schwierigen Entwicklungsprozessen oder Krisen beansprucht werden; wobei der zuständige Bezirkssozialarbeiter des Jugendamtes die Notwendigkeit überprüft und die Art der Hilfeform festlegt.
Voraussetzungen
SPFH kann eingesetzt werden, wenn
• Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen eine Überforderung
der Beteiligten darstellen
• eine ausreichende Versorgung, Pflege und Beaufsichtigung der Kinder und
Jugendlichen nicht mehr gewährleistet werden kann
• Konflikte und Krisensituationen das Familienklima soweit beeinträchtigen,
das keine konstruktive Bewältigung der Probleme stattfinden kann
• Trennung oder Scheidung der Eltern die betroffenen Kinder oder
Jugendlichen überfordern
• eine Fremdunterbringung von Kindern vermieden werden soll
• der Wunsch nach Veränderung und die Bereitschaft der Beteiligten besteht,
Hilfe von außen, das heißt, professionelle Hilfe anzunehmen.
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