Vergaben nach § 30 Abs. 1 UVgO

Die Auftraggeber informieren nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € netto/29.750 € brutto.