GESTALTUNGSHANDBUCH INNENSTADT PLETTENBERG

Das Gestaltungshandbuch schafft einen Orientierungsrahmen für die „Gestalter“ von Stadt – für Hauseigentümer, Nutzer von Gebäuden, Architekten, Handwerker und planende Verwaltung. Es hat empfehlenden Charakter und beinhaltet themenbezogen Gestaltungshinweise, Anregungen und Beispiele, wie durch Maßnahmen an Gebäuden das charakteristische Erscheinungsbild der Plettenberger Innenstadt erhalten bzw. wiederhergestellt und gepflegt werden kann.

Grundsätzliches Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, Entwicklungen in der Innenstadt von Plettenberg zu ermöglichen und zugleich vorhandene Qualitäten in der Gestalt der Bebauung und der öffentlichen Räume zu erhalten bzw. zu stärken.
Gelingt gute Gestaltung, so schafft dies:

  • Werterhalt und Wertsteigerung
  • Positive Atmosphäre
  • Größere Attraktivität
  • Hohe Zufriedenheit bei Bewohnern und Nutzern
  • Stärkung der Identifikation mit dem Ort
  • Zusätzliche Lebensqualität

Das Handbuch bietet privaten Eigentümern Information und Aufklärung über mögliche Aufwertungsmaßnahmen ihrer Immobilie. Es zeigt, dass attraktive Stadträume nicht aus Beliebigkeit entstehen, sondern auf der Einhaltung gestalterischer Prinzipien beruhen, die eine Stadt charakterisieren und unverwechselbar machen.

 

Auf der Grundlage des Gestaltungshandbuches entwickelte die Stadt Plettenberg die Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und unbebauter Flächen in der Plettenberger Innenstadt. Die Regelungen der Satzung sollen zur Verbesserung des Stadtbildes, der Stadtidentität und der Aufenthaltsqualität beitragen. Ziel ist die Funktion der Plettenberger Innenstadt als Ort des Handels und der Gastronomie zu attraktiveren und zu stärken. Gleichzeitig soll so die atmosphärische Qualität erhöht werden, damit der zentrale Stadtraum Plettenbergs stärker angenommen wird.

 

Außerdem beschloss der Rat der Stadt Plettenberg 2022 die Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Plettenberg. Diese ergänzt die Satzung der Innenstadt und regelt die Gestaltung von Werbeanlagen auch für die übrigen Flächen auf dem Plettenberger Stadtgebiet.