Vortrag zur Unterbringung nach „PsychKG“ in der LWL-Tagesklinik

Eine Veranstaltung des Gesundheits- und Pflegenetzwerks Plettenberg-Herscheid.

Katja Gerecht begrüßt die Teilnehmenden.

Sicht in den Saal.

Chefärztin Elke Koling führt in die Veranstaltung ein.

Matthias Kortwittenborg bei seinem Vortrag.

Matthias Kortwittenborg bei seinem Vortrag.

Thorsten Spiegel referiert.

Oberarzt Dr. Hatem Müller bei seinen Ausführungen.

Der Aufsteller des Gesundheits- und Pflegenetzwerks Plettenberg-Herscheid. (Alle Bilder: Stadt Plettenberg)

Die Freiheit des einzelnen Menschen ist ein enorm hohes Gut. Eine Person der Freiheit zu berauben ist daher – nicht ohne Grund – strafbar. Doch manchmal ist es leider notwendig, einem Menschen die Freiheit zu entziehen. Nicht nur bei einer Gefängnisstrafe nach einem ordentlichen Urteil, sondern auch, wenn ein Mensch sich oder andere erheblich gefährden könnte. Landläufig spricht man von der „Einweisung“ oder „Unterbringung“.

Vor allem mit Blick auf demenzkranke Personen hat die Demografiebeauftragte der Stadt Plettenberg, Katja Gerecht, mit ihrer Amtskollegin aus Herscheid, Meryem Yilmaz, am vergangenen Mittwoch (26.06.24) zu einer Veranstaltung des Gesundheits- und Pflegenetzwerks Plettenberg-Herscheid in die LWL Tagesklinik Plettenberg eingeladen.

Dort wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Bereichen Medizin, Pflege, Polizei und Recht von Chefärztin Elke Koling und ihrem Team herzlich begrüßt. 

Matthias Kortwittenborg vom Sozialpsychiatrischen Dienst des Märkischen Kreises war der erste Redner dieser Veranstaltung. Er wies darauf hin, dass die Anzahl ordnungsbehördlicher Unterbringungen in psychiatrischen Fachkrankenhäusern im Märkischen Kreis vergleichsweise hoch liege.

Es folgte Ordnungsamtsleiter Thorsten Spiegel, der in seinem Vortrag die Möglichkeiten und Grenzen ordnungsbehördlich angeordneter Fachkrankenhaus-Unterbringungen darstellte. Diese seien nur als letztes Mittel, bei bestimmten psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen, ärztlichem Befürworten und nur bei einer gegenwärtigen Selbst- oder Fremdgefährdung zulässig. Speziell für demenzkranke Menschen, bei denen eine sofortige Psychiatrie-Unterbringung nur sehr zurückhaltend und nur bei akut selbst- oder fremdgefährdenden Handlungen anzudenken sei, müsse man sich erfahrungsgemäß viel Zeit nehmen, um Ängsten zu begegnen.

Als Nächster teilte Oberarzt Dr. Hatem Müller diese Einschätzung, in seinem medizinischen Vortrag über Demenzformen, ihre Auswirkungen und Behandlungsoptionen.

Es folgte eine lebhafte Diskussion, in der sich alle Beteiligten einig waren, alle diskutierten „Werkzeuge“ nutzen zu müssen, um „zwangsweise“ Unterbringungen möglichst schon vorbeugend zu vermeiden, vor allem in Bezug auf demenzkranke Menschen, die in besonderem Maße auf ihr gewohntes Umfeld angewiesen seien. Dazu gehöre, dass sich alle Beteiligten – auch Angehörige und der auf Anfrage auch präventiv unterstützende sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes – möglichst frühzeitig kümmern und besprechen, wenn sie merken, dass ein demenzkranker Mensch von bestimmten Situationen überfordert wird.

Chefärztin Elke Koling hob abschließend hervor, dass ein zielgerichtetes interdisziplinäres Zusammenwirken zugunsten demenzkranker Patienten eine große Bereicherung sei.

Frau Yilmaz und Frau Gerecht bedanken sich bei allen Beteiligten und Besuchenden dieser wichtigen Veranstaltung für die Unterstützung und das Interesse.