Vor Schneefall: Stadt ist gerüstet, Erinnerung an die winterliche Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger

Die städtischen Turnhallen sind an diesem Tag geschlossen.

Natürlich gehört Schneefall zum Winter und doch hat das gewisse Verkehrschaos vom vergangenen Montag gezeigt, dass auch leichter dauerhafter Schneefall zu Problemen führen kann.

Am heutigen Mittwoch (17.01.24) soll nun wesentlich mehr Schnee fallen. Der städtische Baubetriebshof ist weiterhin mit knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Winterdienst, dazu gehören auch 11 Räumfahrzeuge, jeweils mit Streuer und Pflug. Die Straßen und Wege werden nach Wichtig- und Dringlichkeit abgearbeitet. Salz ist noch mehr als genügend vorhanden und es wird aktuell Nachschub erwartet. Check!

Die städtischen Turnhallen bleiben heute geschlossen, da ein Winterdienst vor Ort zumindest nicht flächendeckend gewährleistet werden kann. Sicher ist sicher. Check!

Die Stadt Plettenberg ist also vorbereitet und kommt ihren Pflichten nach. Wir möchten die Bevölkerung nun bitten, auch weiterhin an die Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger:innen zu denken! Dazu Thorsten Spiegel, Fachgebietsleiter „Ordnung, Recht, Brandschutz und Rettungswesen“: „Sie [die Räum- und Streupflicht] ist durch die Straßenreinigungssatzung, wie üblich, auf die Eigentümerinnen und Eigentümer angrenzender Grundstücke übertragen. Wollen Vermieterinnen oder Vermieter die Räum- und Streupflicht ihrerseits auf ihre Mietenden übertragen, greift dies nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wird. Selbst dann sind Vermieterinnen und Vermieter aber nicht ganz aus der Pflicht. Sie müssen stichprobenhaft darauf achten, dass tatsächlich vernünftig geräumt und gegebenenfalls gestreut wird.“

Die Stadt appelliert mit Blick auf zum Teil verschneite oder vereiste Gehwege an alle Pflichtigen, die Räum- und Streupflicht angemessen wahrzunehmen, um niemanden unnötig zu gefährden. Natürlich sollten aber auch Fußgänger:innen ihr Verhalten anpassen, zumal einzelne Glättestellen nicht gänzlich vermeidbar sind. Besonders die Gehwege sind in einer Breite von etwa 1,50 Metern von Schnee und Eis weitest möglich freizuhalten. Sind die Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für
die gesamte Breite. Bei der Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sollten abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden eingesetzt werden. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fußgänger:innen- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als
unvermeidbar beeinträchtigt wird. Einläufe und Hydranten sind freizuhalten. Die Beseitigung von Schnee und Glätte soll gegen 7 Uhr (an Sonn- und Feiertagen 9 Uhr) erfolgt sein.

Fällt im Tagesverlauf erneut Schnee, soll dieser nach Beendigung des Schneefalls erneut beseitigt werden. Auch nach sich neu bildender Eisglätte muss reagiert werden. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Eigentümer:innen Schneeüberhänge und Eiszapfen an Gebäuden - durch die Verkehrsteilnehmer:innen auf Zuwegen, Gehwegen oder Straßen gefährdet werden können - unverzüglich beseitigen sollten. Die Stadt empfiehlt Grundstückseigentümer:innen außerdem, ihren Versicherungsschutz mit ihrem Berater oder ihrer Beraterin zu überprüfen. Bei einem selbst genutzten Haus kann im Schadensfall nach einem fahrlässigen Räumpflichtverstoß unter Umständen die private Haftpflichtversicherung helfen. Bei
Vermietung oder Mehrfamilienhäusern bedarf es oft einer entsprechenden Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Wir bedanken uns bei der Bevölkerung für das Verständnis und die Unterstützung!