In der vergangenen Sitzung (10.09.25) des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Plettenberg stach ein Thema hervor: Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts (EHK).
Das zurzeit noch gültige EHK stammt aus dem Jahr 2013 und musste dringend überarbeitet werden, denn es gab über die Jahre mehrere neue Vorgaben, Erlässe oder Gesetzesänderungen, die hier wichtig sind.
Bevor wir weiter auf die aktuellen Abläufe schauen, klären wir die Frage, was ein EHK überhaupt ist.
Ein Einzelhandelskonzept dient im Wesentlichen dazu, dass sich größere Geschäfte nur dort ansiedeln, wo sie der zentralen Versorgungsfunktion der Zentren einer Stadt nicht schaden. Sprich, sie sollen den bestehenden Handel vor Ort nicht gefährden!
Es geht hier aber nicht darum konkrete Einzelhandelsketten oder Geschäfte an der Ansiedlung zu hindern oder dabei zu bevorzugen. Sie sollen sich beim Sortiment „nicht ins Gehege kommen“. Es geht beim EHK darum festzulegen, nach welchen Gesichtspunkten Einzelhandel in einem Raum geplant oder angesiedelt werden soll. Wir sind hier also in der städtebaulichen Planung unterwegs.
Werfen wir einen Blick auf die Vier-Täler-Stadt.
In Plettenberg werden die Innenstadt als „zentrales Versorgungszentrum“, das Zentrum von Eiringhausen als „Stadtteilzentrum“, und das „Nahversorgungszentrum“ Grafweg/Ziegelstraße geschützt und zukunftsfähig gemacht. Damit können in Plettenberg auch in Zukunft die Bürger mit allen notwendigen Waren für das tägliche Leben versorgt werden.
Zurück zu den aktuellen Abläufen.
Am 17.06.2025 fand eine öffentliche Beteiligung in Form eines Arbeitskreises im Rathaus der Stadt Plettenberg statt. Hierzu waren alle beteiligten Akteurinnen und Akteure des Plettenberger Einzelhandels, der Seniorenvertretung Plettenbergs, der Stadtverwaltung, Trägerinnen öffentlicher Belange, die Politik sowie Pressevertretende herzlich eingeladen. In diesem Arbeitskreis wurden die bereits erarbeiteten Ergebnisse des fortgeschriebenen Konzeptes vorgestellt. Im Anschluss wurden alle Anregungen gemeinsam mit dem beauftragten Planungs-Büro „Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH“ (GMA) und dem bei der Stadt zuständigen Sachgebiet erörtert und zusammengetragen. Bereits während der Erarbeitung des Gutachtens gab es eine regelmäßige Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg.
In der oben genannten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses wurden die Ergebnisse des überarbeiteten, fortgeschriebenen Konzepts durch die Projektleiterin nochmals vorgestellt, um auch die Ratspolitik vollumfänglich zu informieren. Eine Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 23.09.25 vorgesehen.
Kommen wir nun zur spannenden Frage nach dem Ergebnis des Ganzen.
Im Vergleich mit anderen Kommunen ähnlicher Größe ist Plettenberg mit Blick auf die Verkaufsfläche pro tausend Einwohner im Lebensmittelsegment überdurchschnittlich aufgestellt. Bei Nichtlebensmitteln liegt Plettenberg im entsprechenden Vergleich im Durchschnitt. Die Vier-Täler-Stadt verfügt bei Lebensmitteln über den höchsten Ausstattungswert der Referenzstätte, im Nichtlebensmittelbereich ist Plettenberg besser aufgestellt als die Referenzstädte Attendorn und Radevormwald, aber nicht ganz so gut, wie Lennestadt oder Olpe.
Es wurden natürlich noch viel mehr Daten erhoben und verglichen, aus den verschiedensten Bereichen, es wurden Kriterien zur Bewertung und Anpassung herangezogen (Konkurrenz durch den Online-Handel, Inflation…). Alles zusammen führt die Gutachterinnen der GMA im Ergebnis zum fortgeschriebenen Einzelhandelskonzept.
Dabei geht es um Anpassungen bei der Sortimentsliste für die Stadt Plettenberg (Unterteilung in nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevante Sortimente). Anpassungen bei der Zentren- und Standortstruktur – also tatsächlich bauliche und strukturelle Veränderungen – gehören genauso dazu. Das Sortiment ist ebenso wichtig, wie die gute und einfache Erreichbarkeit oder der Parkplatz.
Gegen Ende des Gutachtens wird alles vereinfacht in einem „Steuerungsschema“ dargestellt (siehe Grafik). Unterteilt ist diese Tabelle in die anfangs genannten Zentren-Bereiche:
Hauptzentrum Innenstadt
Stadtteilzentrum Eiringhausen
Nahversorgungszentrum Ziegelstraße/Grafweg
Diese drei Zentren bieten den zentralen Versorgungsbereich in Plettenberg, aufgeführt werden zudem noch „sonstige Lagen“, in oder außerhalb von Siedlungsbereichen.
Viele grüne Häkchen bedeuten hier, dass viel Beeinflusst werden kann – aber damit ist auch viel Arbeit verbunden, die sich für die Zukunft des Einzelhandels in Plettenberg allerdings lohnt.
Die Steuerungsempfehlungen im Überblick – stark vereinfacht
Hauptzentrum Innenstadt:
Hier gibt es grundsätzlich keine sinnvollen Beschränkungen, was Einzelhandelsansiedlungen betrifft – ob große oder kleine Betriebe, welches Sortiment auch immer. Allerdings: Große Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten (wie Büromaschinen, Möbel, Sanitärartikel, Gartengeräte) sollten in der Innenstadt aber nicht angesiedelt werden, auch wegen des großen Platzbedarfs und des damit verbundenen Bedarfs an Parkflächen. Wenn schon größere Betriebe, dann mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten (wie Bekleidung, Optik/Akustik, Haushalts- oder Sanitätswaren, Nahrungs- und Genussmittel…).
Zentraler Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Eiringhausen:
Große und kleine Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten (Nahrungs- und Genussmittel, Gesundheits- und Körperpflegeartikel, Apotheken, Schreibwaren, Zeitschriften, Schnittblumen…) können sich ansiedeln. Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten sind hier aber nicht gern gesehen, weil Sie dann eben mit dem Hauptzentrum ins Gehege kommen. Gleiches gilt für Betriebe mit nicht zentrenrelevantem Sortiment (heißt aber nicht, dass der Discounter nicht seine Gartengeräte oder Aktions-Laptops anbieten darf, kurzzeitige Angebote sind ja kein dauerhaftes Sortiment). Kleinere Geschäfte sind hier aber mit diversen Sortimentsangeboten als lokale Ergänzung möglich.
Zu Eiringhausen heißt es im Gutachten dann noch: „Unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Besonderheiten wird für das Stadtteilzentrum Eiringhausen ergänzend eine abgestimmte Entwicklung zwischen „Ortskern“ und „Standortlage Breddestraße“ empfohlen. So soll insbesondere keine Ansiedlung von Betrieben mit zentrenrelevantem Einzelhandel an der „Standortlage Breddestraße“ erfolgen. Diese Einschränkung dient dem Bedeutungs- und Funktionserhalt des Ortskerns Eiringhausen und soll einem „Leerziehen“ des Ortskerns Eiringhausen entgegenwirken; die Steuerung erfolgt über die Bauleitplanung.“
Nahversorgungszentrum Ziegelstraße/Grafweg:
Wie der Name schon sagt, hier soll es im Großen und Ganzen beim Nahversorgungssortiment bleiben. Es darf aber gerne weiter ausgebaut oder weiterentwickelt werden, um das Angebot für unseren täglichen Bedarf dort optimal im Angebot zu haben. Große Betriebe mit zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten sollen aber hier zum Schutz des Hauptzentrums nicht hinkommen. Kleine Betriebe sind sortimentsunabhängig als Ergänzung möglich.
Natürlich steht noch viel mehr in dem 85 Seiten umfassenden Werk der GMA. Hier geht es uns allerdings um eine grundsätzliche Information für die Bevölkerung, sollten Sie detaillierteres Interesse am fortgeschriebenen Einzelhandelskonzept der Stadt Plettenberg haben, melden Sie sich gerne bei uns: post(at)plettenberg.de