Stundungserleichterungen entlasten Bürgerinnen und Bürger

Die steigenden Energiekosten treffen alle Menschen.

Es ist leider, wie es ist. Der Angriffskrieg auf die Ukraine dauert an und das bedeutet weiter ansteigende Energiekosten, beziehungsweise ein Andauern der bereits gestiegenen Kosten.

Aufgrund der aktuellen Situation werden derzeit immer öfter Stundungsanträge für verschiedene Steuer- und Abgabearten gestellt, was verständlich ist. Die Vier-Täler-Stadt lässt ihre Bürgerinnen und Bürger dabei nicht allein!

Bürgermeister Ulrich Schulte und Kämmerer Jens Groll haben eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bearbeitung der Stundungsanträge angeordnet.

In Anlehnung an das Vorgehen des Bundesfinanzministeriums (BMF) an die obersten Finanzbehörden der Länder werden auch bei der Stadtverwaltung Plettenberg nun die gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Interesse der von der Energiekostenerhöhung erheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen genutzt.

Zu den Maßnahmen gehören Steuererleichterungen für alle Abgabe- und Steuerarten, was auch für Privatpersonen gilt. Zum Beispiel bei Grundbesitzabgaben.

Beantragten Stundungen soll ohne besonderen Nachweis entsprochen werden, wenn diese einen Zeitraum von maximal sechs Monaten nicht überschreiten. Stundungszinsen sollen ohne Antragserfordernis für die Dauer von nicht mehr als drei Monaten erlassen werden, sofern Antragstellende der Stundungen Ihren Zahlungsverpflichtungen bislang pünktlich nachgekommen sind. Zinserlasse können unter dem Vorbehalt der fristgerechten Zahlung ausgesprochen werden. Außerdem ist vor der Gewährung des Zinserlasses durch das zuständige Sachgebiet zu prüfen, ob die Voraussetzung der bisher pünktlichen Zahlung auf städtische Forderungen gegeben ist.

Auch der beantragte Vollstreckungsaufschub sollte für eine maximale Dauer von 3 Monaten im Einzelfall ohne besonderem Nachweiserfordernis gewährt werden.

Diese Maßnahmen gelten vorerst (für eingehende Anträge) bis zum 31.03.2023 und nur für Stundungen im Zusammenhang mit der Energiekrise und den einhergehenden Kostensteigerungen. Bei „anders begründeten“ Stundungsanträgen bleibt alles beim Alten.