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Schiedspersonen gesucht!

Strafsachen schlichten.

Wir benötigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner können sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in bestimmten Strafsachen schlichtend tätig werden. So können Bürgerinnen und Bürger in etlichen Konfliktsituationen von der schnellen, Geld und Nerven sparenden Streitschlichtungseinrichtung der Schiedspersonen Gebrauch machen. Aufgabe der Schiedspersonen ist es, durch ihre ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören und Geschick in der Verhandlungsführung festgefahrene Konfliktsituationen aufzubrechen, dadurch Meinungsverschiedenheiten sowie Streitigkeiten zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden verbindlichen Vergleiches zu beenden. Schiedspersonen werden beispielsweise tätig bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadenersatzansprüchen, leichten Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Beleidigungen und Sachbeschädigung.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedspersonen werden durch den Rat der Stadt Plettenberg für die Dauer von fünf Jahren gewählt und unterstehen der Dienst- und Fachaufsicht des Amtsgerichtes Plettenberg. Die notwendigen erforderlichen Qualifikationen werden über Lehrgänge des Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner von der Stadt Plettenberg ständig angeboten.

Gesucht werden bis zu vier Schiedspersonen ab dem 01.01.2027, da die Ämter neu besetzt werden müssen. Dabei wird das Stadtgebiet in vier Bezirke (Nord, Südost, Oestertal und Elsetal) aufgeteilt. Im Verhinderungsfall vertreten sich die Schiedspersonen innerhalb der Bezirke nach festgelegten Regelungen. 

Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW kann zur Schiedsperson oder stellvertretenden Schiedsperson gewählt werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

1. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

2. Schiedsperson kann nicht sein, wer

1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2. unter Betreuung steht.

 

3. Schiedsperson soll nicht sein, wer

1. das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;

2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;

3. durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

4. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.

Neben diesen Voraussetzungen ist eine Ausstattung mit PC-Arbeitsplatz wünschenswert. 

Näheres zum Schiedswesen und eine Einteilung der Schiedsamtsbezirke finden Sie im Internet unter www.plettenberg.de > Suchbegriff Schiedswesen.

Bewerbungen mit kurzer Information zu Ihrer Person richten Sie bitte per Mail an Hauptverwaltung(at)plettenberg.de oder schriftlich mit bis zum 31.07.2026 an die Stadt Plettenberg, Sachgebiet Kommunalverfassung und Organisation, Grünestraße 12 in 58840 Plettenberg. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. 
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Stadtverwaltung unter der Rufnummer 923-189 oder der Schiedsmann Volker Johannes zur Verfügung (Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Plettenberg).

(Bild: Stadt Plettenberg)