In diesem und dem letzten Jahr gab es vermehrt Nachfragen zu konkreten Personalangelegenheiten innerhalb der Stadtverwaltung Plettenbergs. Die Antwort des städtischen Sprechers lautete hier stets: “Zu Personalangelegenheiten geben wir generell keine Auskunft.”
Natürlich kann das den Eindruck erwecken, dass die Stadtverwaltung hier keine Auskünfte geben möchte, um ‘schlechte Presse’ zu vermeiden. Dies ist allerdings grundfalsch. Hintergrund sind die geltenden Gesetze und die Rechtsprechung in Deutschland.
Die Presse hat natürlich ein besonderes Informationsrecht, da sie durch Informationsbeschaffung, Stellungnahmen und Kritik oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt, somit nach dem Landespressegesetz NRW eine öffentliche Aufgabe erfüllt. Doch dieses Informationsrecht der Presse ist eingeschränkt, ebenfalls durch das Landespressegesetz, wenn es beispielsweise um ein schutzwürdiges privates Interesse geht.
Das ist bei Personalangelegenheiten der Fall. Diese unterliegen den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der betroffenen Person – zwar so nicht konkret als Personalangelegenheiten benannt, aber sie finden sich in Punkten wie “Schutz der Privatsphäre”, “Recht der persönlichen Ehre” und “Schutz vor Stigmatisierung” wieder. Die Nichtbeachtung wird im Strafgesetzbuch sanktioniert.
Zudem hat die Arbeitgeberin der betroffenen Person gegenüber eine Fürsorgepflicht, gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dazu zählen neben anderen Punkten auch der Persönlichkeitsschutz und das Gleichbehandlungsprinzip. Die Arbeitgeberin hat Personalinformationen in allen Fällen daher stets vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht nur gegenüber der Presse, sondern auch gegenüber externen Personen, die mutmaßlich vom Handeln städtischen Personals betroffen sein könnten.
Diese Regelungen gelten selbstverständlich für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Treffen die mutmaßlichen Rechtsansprüche zweier Parteien aufeinander, kann dazu der Verfahrens- oder Prozessweg eingeschlagen werden.
In jedem Fall gilt – ebenso für alle Menschen in diesem Land: “Im Zweifel für den Angeklagten.”
Einfacher ausgedrückt, stellt sich die Stadtverwaltung Plettenberg grundsätzlich vor Ihre Mitarbeitenden und schützt hier die jeweiligen Persönlichkeitsrechte. Dies bedeutet allerdings nicht, dass im Hintergrund Untätigkeit herrscht. Es gibt klar geregelte disziplinarische Verfahren und Abläufe, die einzuhalten sind und den rechtlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt werden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen eine bessere Einordnung der Aussage “Zu Personalangelegenheiten geben wir generell keine Auskunft.” ermöglichen konnten.