Jagdpachtabrechnung 2025: Änderungen bis zum 15.02.25 mitteilen

Wo und wie Sie das machen können, erfahren Sie hier.

Jagdpacht wird für die Ausübung des Jagdrechtes vom Jagdpächter an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer von land-, forst- und fischereiwirtschaftlich nutzbarer Fläche wie z.B. Wald-, Wiesen und Ackerflächen gezahlt.

Auf dem Gebiet der Stadt Plettenberg gibt es insgesamt 8 gemeinschaftliche Jagdbezirke und 24 Eigenjagdbezirke. Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaften ist Bürgermeister Ulrich Schulte.

Die Betreuung der Jagdbezirke einschließlich der Abrechnung und Auszahlung der Jagdpacht erfolgt durch das Sachgebiet Finanzen der Stadt Plettenberg. Insgesamt wird eine Jagdfläche von rund 5.000 ha (gemeinschaftliche Jagdbezirke und Angliederungsflächen der Eigenjagdbezirke) abgerechnet.

Grundlage für die Jagdpachtabrechnung ist das Jagdkataster, das jährlich überprüft und fortgeschrieben wird.

Aus diesem Grund werden alle betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gebeten, Flächenänderungen, die sich seit dem 01.04.2024 durch An- bzw. Verkäufe ergeben haben, sowie persönliche Änderungen (z.B. Bankverbindungen) entsprechend bis zum 15.02.2025 mitzuteilen. Als Ansprechpartner steht bei der Stadtverwaltung Herr Florian Feyh (Tel. 02391 / 923-136 und f.feyh@plettenberg.de) zur Verfügung.