Aktuell steht wieder die jährliche Jagdpachtabrechnung bei der Vier-Täler-Stadt an. Dafür müssen die Grundlagen allerdings auch auf dem neusten Stand sein.
Jagdpacht wird für die Ausübung des Jagdrechtes vom Jagdpächter an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer von land-, forst- und fischereiwirtschaftlich nutzbarer Fläche wie z.B. Wald-, Wiesen und Ackerflächen gezahlt.
Auf dem Gebiet der Stadt Plettenberg gibt es insgesamt 8 gemeinschaftliche Jagdbezirke und 24 Eigenjagdbezirke. Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaften ist Bürgermeister Ulrich Schulte. Die Betreuung der Jagdbezirke einschließlich der Abrechnung und Auszahlung der Jagdpacht erfolgt durch das Sachgebiet Finanzen der Stadt Plettenberg. Insgesamt wird eine Jagdfläche von rund 5.000 ha (gemeinschaftliche Jagdbezirke und Angliederungsflächen der Eigenjagdbezirke) abgerechnet.
Grundlage für die Jagdpachtabrechnung ist das Jagdkataster, das jährlich überprüft und fortgeschrieben wird. Aus diesem Grund werden alle betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gebeten, Flächenänderungen, die sich seit dem 01.04.2022 durch An- bzw. Verkäufe ergeben haben, sowie persönliche Änderungen (z.B. Bankverbindungen) entsprechend bis zum 15.02.2023 mitzuteilen.
Als Ansprechpartner steht bei der Stadtverwaltung Herr Florian Feyh (Tel. 02391 / 923-136 und f.feyh@plettenberg.de) zur Verfügung.