Novelle des Straßenverkehrsgesetzes ab 1. Juli
Die Ordnungsbehörde der Stadt Plettenberg weist darauf hin, dass zum 1. Juli Teile des „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ in Kraft treten. Besonders wichtig ist, dass sich die Verjährungsfrist für Bußgeldverfahren von drei auf sechs Monate verlängert.
Betroffen sind davon typische Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, etwa Park-, Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Handy- oder Abstandsverstöße. Behörden haben künftig also mehr Zeit für Ermittlungen und den Erlass eines Bußgeldbescheides.