Bommecketal: Schäden nicht so umfangreich wie befürchtet

Planungen der Bezirksregierung, des Landesbetriebs Wald und Holz, des Märkischen Kreises und der Stadt Plettenberg zur Schadensbehebung im Bommecketal schreiten voran.

 

Karte mit Umrissen des Naturschutzgebiets Bommecketal. (Bild: tim-online.nrw.de)

Im Juni und Juli des vergangenen Jahres fanden Bauarbeiten im Plettenberger Naturschutzgebiet Bommecketal statt, über die der Märkische Kreis als Untere Naturschutzbehörde zuvor nicht informiert worden war. Der Märkische Kreis hat dazu berichtet.

Durch die Bauarbeiten an Weg und Bachlauf in diesem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) fanden Eingriffe in die Natur statt. Besonders betroffen war und ist hier das Gewässer „Bommecke“. Diverse Tier- und Pflanzenarten im und an dem Gewässer hätten so in ihrer Existenz bedroht sein können.

Die Stadt Plettenberg übernimmt hier selbstverständlich die Verantwortung und hat in Absprache mit allen involvierten Behörden ein spezialisiertes Umweltplanungsbüro beauftragt, die Lage zu analysieren und die Maßnahmen zur Schadensbehebung im betroffenen Teil des Bommecketals auszuarbeiten.

Kürzlich gab es nach der Analyse einen ersten Bericht des Umweltplanungsbüros, der in einem Abstimmungstermin mit den beteiligten Behörden erörtert wurde. Natürlich sind durch das Büro Schäden festgestellt worden, doch sind diese glücklicherweise nicht so erheblich, wie befürchtet. Einen Teil der Schäden hat die Natur bereits wieder selbst beheben können.

Der gesamte Fluss wurde kartiert und als „Gewässertyp 5.0“ eingeordnet, also als grobmaterialreicher und silikatischer Mittelgebirgsbach. Eine nachhaltige Verschlechterung der Gewässerökologie ist aufgrund der Bauarbeiten nicht festzustellen. An den Schadstellen wurde durch das Umweltplanungsbüro allerdings eine geringfügig schlechtere Gewässerstrukturgüte festgestellt. Gemeint ist damit die fehlende Naturnähe, insbesondere von Ufer und Gewässersohle, die Einfluss auf die Habitatqualität hat. In FFH-Gebieten ist von Gesetzes wegen jegliche Verschlechterung von natürlichen Lebensräumen zu vermeiden. Ungünstig sind daneben auch der vorhandene Bewuchs und generell der Verlauf des Baches in der Nähe eines Weges.

Fakt ist: Die Folgen der Bauarbeiten im Naturschutzgebiet Bommecketal waren zwar nicht beabsichtigt, aber sie waren falsch und haben Schäden verursacht. Dies hätte nicht passieren dürfen!

Im Zuge der anstehenden Arbeiten muss ein genaueres Augenmerk auf den Weg entlang der Bommecke gelegt werden. Auch ohne die durchgeführten Bauarbeiten an Weg und Bachlauf ist zwischen beiden ein Konflikt erkennbar. Der Weg engt das Gewässerbett ein, zusätzlich müssen die seitlichen Zuflüsse der Bommecke in Rohrleitungen durch den Weg geführt werden. Dies alles trägt nicht zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte bei.

Doch was soll nun konkret passieren? Aufgrund der vorgestellten Ergebnisse wird das Umweltplanungsbüro eine Planung erstellen, in der der Wanderweg berücksichtigt wird. Der Bach wird an einigen Stellen wieder an seinen früheren Verlauf angepasst. Für die anstehenden Arbeiten wird ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt. Danach folgen weitere Planungen, die Beauftragung und Ausführung.

Wichtig ist, dass künftige Arbeiten zur Schadensbehebung nicht in der Brut- und Setzzeit erfolgen können. Abgestimmt ist daher ein Beginn der Arbeiten im Spätsommer oder Herbst des nächsten Jahres.

Zur Frage der Kosten ist zu erwähnen, dass die Stadt Plettenberg für solche Fälle über eine Haftpflichtversicherung verfügt.

Sobald es konkrete Neuigkeiten in dieser Sache gibt, werden wir die Öffentlichkeit darüber informieren.