Die Amtseinführung des Bürgermeisters, die Verpflichtung der Ratsmitglieder, als auch die Ehrungen werden hier ausgeklammert und die Arbeitsergebnisse behandelt. Noch tiefergehende Details können Sie den Vorlagen im Ratsinformationssystem entnehmen, wo innerhalb der nächsten Wochen auch das gesamte Protokoll des öffentlichen Teils abrufbar sein wird.
Folgend die durch den Rat der Stadt Plettenberg einstimmig beschlossenen Tagesordnungspunkte:
Öffentlicher Teil
TOP 10 – „Festlegung der Ausschüsse und deren Größe, Besetzung der Ausschüsse und Festlegung der Ausschussvorsitze sowie deren Stellvertretung“
Hier gibt es im Vergleich zur letzten Legislaturperiode nun einige Änderungen. Hinzugekommen ist der „Ausschuss für Sicherheit, Verkehr und Ordnung“, aus zwei früheren Ausschüssen wurde der neu geformte „Bau- und Planungsausschuss“ (ehemals „Bau- und Liegenschaftsausschuss“ sowie „Planungs- und Umweltausschuss“). Der Bereich „Liegenschaften“ wurde nun dem „Haupt- und Finanzausschuss“ zugeschlagen. Im Ganzen sollen so thematische Überschneidungen und damit zusätzlicher Arbeitsaufwand reduziert werden. Alle anderen Ausschüsse aus der Vergangenheit bleiben unverändert erhalten. Zudem wurden alle Ausschüsse gemäß der in der Vorlage enthaltenen Personen und ihren Vertretenden besetzt.
TOP 11 – „Besetzung von Gremien“
Quasi analog zum vorherigen TOP 10 wurden hier Gremienbesetzungen beschlossen. Dies betrifft beispielsweise Beiräte, Ausschüsse außerhalb der Ratspolitik, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte und andere Organe. Mehr Details finden sich auch hier in der zugehörigen Vorlage im Ratsinformationssystem.
TOP 12 – „Änderung der Hauptsatzung“
Durch die Zusammenlegung des „Bau- und Liegenschaftsausschusses“ mit dem „Planungs- und Umweltausschuss“ sowie die Neubildung des „Ausschusses für Sicherheit, Verkehr und Ordnung“ mussten die Zuständigkeitsregelungen der Hauptsatzung angepasst werden. Auf Antrag der Ratsfraktionen wurden zudem weitere Anpassungen der Zuständigkeitsregelungen beschlossen, wie auch die erneute Einführung von zwei Beigeordneten. Die neue Hauptsatzung ist somit am 5. November 2025 in Kraft getreten.
TOP 13 – „Änderung der Fraktionszuwendungen“ (Einstimmigkeit für Beschlussvorschlag „b“)
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW stellte bei einer Überprüfung fest, dass die bisher durchgeführte Berechnung und Auszahlung der Fraktionszuwendungen so nicht mehr zulässig ist. Der Haushaltsansatz für Fraktionszuwendungen wurde nun von knapp 15.000 Euro auf 14.000 Euro gekürzt, der Rat der Stadt Plettenberg beschloss dabei zudem Vorschlagsvariante „b“, mit einem Sockelbetrag pro Fraktion von 300 Euro und einem Kopfbetrag von 27,41 Euro, ab dem 01. Januar 2026. So werden pro Jahr knapp 910 Euro eingespart, dies wäre auch bei einer etwas anderen Aufteilung der Variante „a“ der Fall gewesen.
TOP 14 – „Einzahlungen in den kvw-Versorgungsfonds“
Hier geht es um das System eines Aufbaus einer Versorgungsrücklage für künftige Pensionszahlungen von Beamtinnen und Beamten. Um diese Rücklage zu bilden, mussten die verschiedenen Einzahlungen optimiert werden, was auch so beschlossen wurde.
TOP 15 – „Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Produkt 25.271.001 für das Haushaltsjahr 2025“
Für die Verbandsumlage für die VHS Lennetal war im entsprechenden Produktsachkonto der Stadt keine ausreichende Deckung vorhanden, nun wurde beschlossen, den Mehrbedarf aus Einsparungen eines anderen Produktsachkontos zu decken. Da die VHS Lennetal auf die Zahlung angewiesen ist, war eine Dringlichkeitsentscheidung nötig. Diese werden vor einem Ratsbeschluss vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied gegengezeichnet. Mit dem Beschluss in dieser Sitzung wurde dieses Vorgehen nun also bestätigt.
TOP 16 – „Erfolgsneutrale Verrechnung der Bilanzierungshilfe nach dem NKF- COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) mit der allgemeinen Rücklage“
Hier geht es um ein Gesetz, dass das Land NRW zur finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie erlassen hatte. Dieses wurde dann bedingt durch den Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit zusammenhängenden Belastungen erweitert, allerdings sind die enthaltenen Ausnahmeregelungen Ende 2023 ausgelaufen. Wie eine Art Abschlussrechnung wurde hier beschlossen, die Hilfen in Höhe von knapp 575.000 Euro einmalig und vollständig im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2026 gegen die allgemeine Rücklage zu buchen. Hier entstehen aber keine zusätzlichen Belastungen für die Liquidität der Stadt Plettenberg, weil diese bereits in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 getragen wurden. Es ist also eher eine buchhalterische Angelegenheit.
TOP 17 – „Antrag der FDP-Fraktion vom 29.09.2025: Ermöglichung der Altspeisefettsammlung (Containeraufstellung)“
Diesem Antrag der FDP-Ratsfraktion wurde zugestimmt, die Verwaltung wird somit angewiesen, die Aufstellung von mindestens einem Altspeisefettsammelcontainer in Abstimmung mit einem Anbietenden und dem ZfA zu initiieren und die Umsetzung zu begleiten.
Nichtöffentlicher Teil – Bekanntgabe von Auftragsvergaben
TOP 22 – „Auftragsvergabe - Hier: Beschaffung des EDR Systems Crowdstrike über Rahmenvertrag der Südwestfalen-IT mit der Fa. r-tec IT Security GmbH“
Wieder eine Dringlichkeitsentscheidung. „EDR“ ist die Abkürzung für „Endpoint Detection and Response“ und beschreibt eine Cybersicherheitslösung, die Endpunkte (wie PCs, Laptops und Server) kontinuierlich auf Bedrohungen überwacht, verdächtige Aktivitäten erkennt und automatisch oder manuell darauf reagiert, um Angriffe einzudämmen und zu beseitigen, bevor sie Schaden anrichten können. Laut Beschluss des Verwaltungsrats der Südwestfalen-IT vom 28.11.2024 sind alle Kommunen im Verbandsgebiet verpflichtet, die EDR Lösung „Crowdstrike“ einzuführen. Den Zuschlag hat im Vergabeverfahren der Südwestfalen-IT die genannte Firma aus Wuppertal erhalten. Da die Vertragslaufzeit der bisherigen Antivirenlösung Ende Oktober 2025 abgelaufen war, war hier eine Dringlichkeitsentscheidung nötig. Diese wurde nun vom Rat der Stadt Plettenberg bestätigt.
TOP 23.1 – „Auftragsvergabe - Hier: Ersatzbeschaffung Notarzteinsatzfahrzeug“
Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) der Feuer- und Rettungswache der Stadt Plettenberg wird intensiv genutzt, immer reparaturanfälliger und muss deswegen zeitnah ersetzt werden. Das Fahrzeug ist inzwischen abgeschrieben und über erhobene Rettungsdienst-Gebühren refinanziert. Die nötige Ersatzbeschaffung ist öffentlich ausgeschrieben worden, insgesamt wird die wirtschaftliche Beschaffung des für notärztliche Einsätze im Bereich Plettenberg ausgestatteten neuen NEF auf Basis eines Volvo XC 90 als Mildhybrid gut 131.000 Euro kosten.