Das Wetter ist unstet und selbst wenn auf dem Kalender „Frühling“ steht, muss das noch nicht sein. Trotzdem wollen wir für unsere Arbeit an Hecken, Sträuchern und im Garten planen können, wann die dadurch entstandenen Grünabfälle abgeholt werden.
In diesem Jahr fällt der Startschuss bei der Grünabfall-Abfuhr am 10. März.
Die Schonzeit für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze gilt zwar vom 01. März bis zum 30. September, allerdings gilt dabei immer der Leitspruch: „Formschnitt ja, Kahlschlag nein.“ Schonende, zurückhaltende Form- und Pflegeschnitte sowie Rückschnitte für die Verkehrssicherheit sind weiterhin erlaubt.
Natürlich gibt es ein Aber: Sie müssen vorher nach Vogelnestern schauen und diese müssen dann artgerecht umgesetzt – oder der Schnitt verschoben werden. Außerdem ist natürlich ein umfangreicher Rückschnitt oder das „auf den Stock setzen“ verboten!
Dies alles dient dem Naturschutz. Dennoch wird selbst der geringe Formschnitt dafür sorgen, dass private Grundstückseigentümer:innen immer mal Grünabfälle zu entsorgen haben.
Daher weist die Vier-Täler-Stadt in Absprache mit dem Zweckverband für Abfallentsorgung (ZfA) auf die Grünabfall-Abfuhrtermine hin. Diese sind:
Montag 10.03.
Montag 07.04.
Montag 05.05.
Montag 02.06.
Montag 30.06.
Montag 28.07.
Montag 25.08.
Montag 22.09.
Montag 20.10.
Montag 17.11.
Montag 15.12.
Darüber hinaus können Grünabfälle natürlich an den über 50 Containerstandorten entsorgt werden. Hier finden Sie alle Infos nochmals zum Nachlesen: Der aktuelle Abfallkalender des ZfA als Download.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!