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Dienstag: | 08:00 - 13:00 |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 |
Unsere allgemeine Aufgabe ist es, für alle öffentlichen und privaten Bauvorhaben die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Während bei der Stadtplanung die räumliche Steuerung der Bauvorhaben im Vordergrund steht, befasst sich die Bauordnung mit den Einzelheiten eines Bauwerks. Der Maßstab in dem gearbeitet wird, überspannt also einen großen Bereich.
Die Umweltplanung deckt nur einen Teil des Umweltschutzes ab, da diese Aufgabe auch in anderen internen und externen Dienststellen bearbeitet wird.
Die Bauverwaltung hat ihren Schwerpunkt im Beitragswesen sowie in Tätigkeiten, die sich mit der Bauordnung überschneiden.