Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Die örtliche Rechnungsprüfung ist nach § 102 der Gemeindeordnung NRW eine Pflichteinrichtung der Stadt und besitzt in der Verwaltung eine Sonderstellung. Sie ist im Gegensatz zu allen anderen Fachgebieten nicht dem Bürgermeister, sondern sachlich unmittelbar dem Rat unterstellt und ihm gegenüber direkt verantwortlich. Die örtliche Rechnungsprüfung ist frei von fachlichen Weisungen, damit die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet ist.
Die Bürgerinnen und Bürger haben in der Regel keine direkten Kontakte oder Berührungs-punkte mit der Rechnungsprüfung.
Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung bestehen im Wesentlichen aus:
1. den gesetzlichen Pflichtaufgaben
2. den übertragenen Aufgaben nach der Rechnungsprüfungsordnung
3. den besonderen Prüfaufträgen von Rat und Bürgermeister
4. den sonstigen Aufgaben
Die Rechnungsprüfung ermittelt Defizite und analysiert die Ursachen dafür. Ziel dabei ist es, an der Optimierung der Verwaltungsleistung kritisch, konstruktiv und kooperativ mitzuwirken. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der begleitenden Prüfung, um so durch entsprechende Beratung Fehler möglichst im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden. Weiterhin werden die Prüfungen zukünftig nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz durchgeführt.
Über das Ergebnis der Prüfungen werden dem Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig entsprechende Prüfberichte vorgelegt.
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