Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die erstmals 1980 eingeführt wurde.

Durch die zum 01.07.2017 in Kraft getretene Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes wird der Unterhaltsvorschuss unter gewissen Voraussetzungen von der Geburt bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das Kind vom familienfernen Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt erhält. Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistung bemisst sich an der Altersgruppe des Kindes:

Altersgruppe Höhe der Leistung
Kinder unter 6 Jahren 187,00 €
Kinder ab 6 Jahren und unter 12 Jahren 252,00 €
Kinder ab 12 Jahren und unter 18 Jahren 338,00 €

Zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von zurzeit 250,00 € ergibt dieser Betrag den Mindestunterhalt, der vom familienfernen Elternteil für das Kind zu zahlen ist.

Ansprechpartner Unterhaltsvorschuss:

• Buchstaben A - H Frau Schulze
• Buchstaben I - R Frau Schein
• Buchstaben S - Z Frau Hünerjäger

Ansprechpartner Heranziehung Unterhaltspflichtiger:

• Buchstaben A - Z  Frau Nau

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bitte erfragen Sie diese bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in.

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin a.huenerjaeger@​plettenberg.de 02391/923-203 02391/923-108
Rathaus
Raum 121
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin b.schulze@​plettenberg.de 02391/923-172 02391/923-108
Rathaus
Raum 123
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Sachbearbeiterin a.nau@​plettenberg.de 02391/923-273 02391/923-128
Rathaus
Raum 123
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.