Derya
Karacan
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Anja
Ruffer
Sachbearbeiterin
keine
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Susanne
Aderhold
Sachbearbeiterin
keine
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Sabine
Hoitz
Sachbearbeiterin
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Ein Besuch im Sachgebiet "Bürgerservices" ist nur noch mit festem Termin möglich.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe.
Alle weiteren Informationen finden Sie dort auf der ersten Seite.
Nutzen Sie gerne vorrangig auch weitere Online-Dienste und -Formulare auf unserer
Homepage und unserem Service-Portal. Vielen Dank!
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Das Bundesmeldegesetz (BMG) schreibt vor, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug Ihrer neuen Wohnung bei der Meldebehörde ummelden müssen. Eine vorzeitige Ummeldung ist nicht möglich.
Mit dem neuen BMG wurde im Jahr 2015 die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. Wohnungseigentümers wieder eingeführt.
Deshalb müssen Sie bei Ihrer Ummeldung unbedingt eine ausgefüllte und vom Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung vorlegen, mit welcher dieser Ihren Einzug bestätigt. (Bitte NICHT Ihren Mietvertrag mitbringen!)
Zeitgleich mit Ihrer Ummeldung können Sie im Sachgebiet “Bürgerservices” Ihren Fahrzeugschein/Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen, der/die mit der neuen Anschrift versehen werden muss. Das spart Ihnen die Fahrt zum Straßenverkehrsamt in Lüdenscheid.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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