Kirsten
Friese
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Derya
Karacan
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Anja
Ruffer
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Susanne
Aderhold
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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Eine Vorsprache im Sachgebiet "Einwohnermeldewesen" ist nur noch mit festem Termin möglich.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe. Hierüber können Sie bis zu 6 Wochen im Voraus einen verbindlichen Termin buchen. Zur Terminbestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit allen für Sie wichtigen Informationen wie z. B. notwendige Unterlagen und Ihre Referenz-Nr. (T1234)
Melden Sie sich zu Ihrem Termin zuerst an der Info des Rathauses und halten bitte unbedingt Ihre Referenz-Nr. bereit. Nehmen Sie im Wartebereich des Sachgebietes "Einwohnermeldewesen" Platz. Dort werden Sie über den Monitor am Pfeiler mit Ihrer Referenz-Nr. aufgerufen.
Bitte benutzen Sie auch vorrangig unsere sonstigen Online-Dienste und -Formulare, sofern es möglich ist. Vielen Dank!
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Das Bundesmeldegesetz (BMG) schreibt vor, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug Ihrer neuen Wohnung bei der Meldebehörde ummelden müssen. Eine vorzeitige Ummeldung ist nicht möglich.
Mit dem neuen BMG wurde im Jahr 2015 die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. Wohnungseigentümers wieder eingeführt.
Deshalb müssen Sie bei Ihrer Ummeldung unbedingt eine ausgefüllte und vom Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung vorlegen, mit welcher dieser Ihren Einzug bestätigt. (Bitte NICHT Ihren Mietvertrag mitbringen!)
Zeitgleich mit Ihrer Ummeldung können Sie im Sachgebiet Einwohnermeldewesen Ihren Fahrzeugschein/Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen, der/die mit der neuen Anschrift versehen werden muss. Das spart Ihnen die Fahrt zum Straßenverkehrsamt in Lüdenscheid.