Thomas
Nau
Sachgebietsleiter
keine
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Sascha
Rohlender
Sachbearbeiter
Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten (zum Beispiel Fußgängerverkehr) sind in der Verfügung festzulegen.
Einziehung und Teileinziehung sind Gegenakte zur Widmung, die Straßen, Wegen und Plätzen ihre Eigenschaft als öffentliche Straße (teilweise) wieder entziehen. Durch eine Teileinziehung kann die Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt werden.
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