- Anschrift
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Dennis
Großheim
Sachbearbeiter
keine
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Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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- d.grossheim@plettenberg.de
Philipp
Schmidt
Sachgebietsleiter
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Sonntagsfahrverbot für LKW
An Sonn- und Feiertagen dürfen Lastkraftwagen (LKW) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie LKW mit Anhänger in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht verkehren. Auf Antrag kann eine Ausnahme-genehmigung erteilt werden (s. Formulare)
Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit von 2 Wochen. Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Antragsstellung.
- 45,00 € pro Sonntag / pro Fahrzeug
- 150,00 € pro Fahrzeug für eine Dauerausnahmegenehmigung
- schriftlicher Antrag
- Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers als Nachweis über die Erforderlichkeit des Transportes während der Verbotszeit mit dem beantragten Transportmittel
- bei beantragter Dauerausnahmegenehmigung einen Nachweis über die Erforderlichkeit einer regelmäßigen Beförderung während der Verbotszeit (z. B. eine Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer)
Ihre Ansprechpersonen
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