Sonntagsfahrverbot für LKW

An Sonn- und Feiertagen dürfen Lastkraftwagen (LKW) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie LKW mit Anhänger in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht verkehren. Auf Antrag kann eine Ausnahme-genehmigung erteilt werden (s. Formulare)

  • 45,00 € pro Sonntag / pro Fahrzeug
  • 150,00 € pro Fahrzeug für eine Dauerausnahmegenehmigung 
  • schriftlicher Antrag
     
  • Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers als Nachweis über die Erforderlichkeit des Transportes während der Verbotszeit mit dem beantragten Transportmittel
     
  • bei beantragter Dauerausnahmegenehmigung einen Nachweis über die Erforderlichkeit einer regelmäßigen Beförderung während der Verbotszeit (z. B. eine Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer)
Ferienreiseverbot
Feiertagsfahrverbot für LKW
Ferienreiseverbot für LKW

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiter d.grossheim@​plettenberg.de 02391/923-154 02391/923-128
Rathaus
Raum 151
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachgebietsleiter p.schmidt@​plettenberg.de 02391/923-155 02391/923-128
Rathaus
Raum 152
Grünestraße 12
58840 Plettenberg