Sondernutzung "Plakatierung/Infostand/ Außenmöblierung"


Die Benutzung von öffentlichen Straßen und Wegen über den Gemeingebrauch hinaus ist nur mit einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis zulässig. Erlaubnispflichtig sind u. a.:

  • Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum
    Hierzu zählen Plakate, Banner und sonstige Werbeeinrichtungen
     
  • Informationsstände
    die im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden sollen
     
  • Außenmöblierung
    in Form von Tischen und Stühlen, die im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden sollen

 

  • Schriftlicher Antrag (s. Formulare)
Plakatierung
Infostand
Außenmöblierung

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